Arbeitnehmer die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, sind grundsätzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Liegt das Arbeitsentgelt jedoch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so kann für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer Versicherungsfreiheit eintreten. Versicherungsfreiheit bedeutet, dass die oder der Beschäftigte sich entweder gesetzlich freiwillig oder privat versichern kann. Die Krankenversicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres in welchem die JAE-Grenze erstmalig überschritten wird, sofern auch vorausschauend die JAE-Grenze des nächsten Kalenderjahres überschritten wird. Bei Arbeitnehmenden, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze versicherungsfrei und privat versichert waren, gilt eine besondere JAE-Grenze.
Die Höhe der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenzen finden Sie auf unserer Seite zu den Bemessungsgrenzen.
Bei Neueinstellung von Arbeitnehmern ist daher immer danach zu fragen, wie diese am 31. Dezember 2002 versichert waren, um beurteilen zu können, welche Jahresarbeitsentgeltgrenze anzuwenden ist.