Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt das Abrechnungszentrum Emmendingen im Auftrag der Faber-Castell & Partner die Abrechnung der Sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V (LESGS A – J und L, M, N und P) und von Teilbereichen pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI (ambulante Pflege, Pflegehilfsmittel und Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den auf der Homepage der BITMARCK veröffentlichten Kostenträgerverzeichnissen TP 5 und TP6 bzw. den durch den GKV-Spitzenverband veröffentlichten Kostenträgerdateien.
Bitte senden Sie die vollständigen Abrechnungsunterlagen (z. B. Rechnung, Verordnung, Leistungsnachweise, Begleitzettel für Urbelege, etc.) mit Rechnungsdatum ab 1. Juli 2026 betreffend den nachfolgenden Institutionskennzeichen an das Abrechnungszentrum Emmendingen.
Somit ist eine zügige Bearbeitung und Bezahlung sichergestellt.
Für die Genehmigung der Leistungen ist weiterhin die BKK Faber-Castell & Partner bzw. deren Pflegekasse zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Abrechnungszentrum Emmendingen.