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Fehlverhaltensbekämpfung im Gesundheitswesen

Mehrstellige Millionenbeträge gehen dem deutschen Gesundheitswesen jedes Jahr durch Fehlverhalten, Abrechnungsbetrug und Korruption verloren. Geld der Beitragszahler, das dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung steht. Die BKK Faber-Castell & Partner will das Gesundheitssystem im Interesse aller Beteiligten transparenter und effektiver machen.

Mithelfen und Missbrauch melden

Zur Bekämpfung von Fehlverhalten ist die BKK Faber-Castell & Partner auf Hilfe von verantwortungsbewussten Bürgern, Versicherten und Leistungserbringern angewiesen. Wenn Sie Handlungen erleben oder von Anderen erfahren, die Ihnen nicht regelkonform oder gar ungesetzlich erscheinen, so wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kontaktstelle für Fehlverhaltensbekämpfung.

Die Krankenkassen sind rechtlich verpflichtet, eigene Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten einzurichten und Beauftragte für die Koordination dieser Aufgabe zu ernennen. Sie sollen Hinweisen, Fällen und Sachverhalten nachgehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder die rechts- bzw. zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Kranken- oder Pflegekasse hindeuten. Wenn sich ein Verdacht bestätigt, sollen die Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen eingeschaltet werden.

Frau Angela Meyer
Frau Angela MeyerExpertenservice Berufskrankheiten - Fehlverhalten im GesundheitswesenEinnahmemanagement09921 9602-15 Nachricht senden

Fehlverhalten im Gesundheitswesen lässt sich nicht alleine mit den Begrifflichkeiten Korruption, Betrug, Bestechung oder gar Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr eingrenzen. Die Facetten sind vielfältig und die nachfolgende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend:

  • Verordnung von Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit 
  • Zusammenarbeit von Leistungserbringern zum Nachteil Dritter 
  • Manipulation bei Abrechnungen, z. B. von nicht erbrachter Leistungen 
  • Unterschlagung
  • Missbrauch der Krankenversicherungskarte 
  • Urkundenfälschung

Jede Person oder Institution kann sich an die BKK Faber-Castell & Partner wenden:

  • Versicherte 
  • Bürger (z. B. anderen Patienten)
  • Leistungserbringer 
  • Patientenverbände oder Selbsthilfegruppen 
  • andere Kranken- oder Pflegekassen 

Hinweise, die auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen hindeuten, können schriftlich, per E-Mail oder mündlich gegeben werden. Soweit die Angaben nicht anonym erfolgen, ist es hilfreich, wenn der Hinweisgeber eine Kontaktadresse (Anschrift und Telefonnummer) angibt, damit ggf. Rückfragen erfolgen können. Im Idealfall findet ein persönliches Gespräch statt. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.

Diese Informationen benötigen wir:

  • Beschreibung des Sachverhalts, der auf ein Fehlverhalten oder einen Mißbrauch hindeutet.
  • Welche Personen oder Organisationen sind daran beteiligt?
  • Evtl. Angaben zu Dauer des Missbrauchs, des Fehlverhaltens.
  • Evtl. Angaben um welche Finanzbeträge (Angabe in Euro) es sich handelt.
  • Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (siehe Datenschutz)

Bitte geben Sie uns Ihre Hinweise per E-Mail an angela.meyer@bkk-faber-castell.de, via Telefon 09921 9602-15 oder wenden Sie sich an die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG). Insbesondere für anonyme Tipps empfhielt sich das Online-Portal der ZKG.

Allen Hinweisen, die aufgrund der einzelnen Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen, wird nachgegangen. Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben. 

Die BKK Faber-Castell & Partner behandelt alle Hinweise und Informationen streng vertraulich und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Schutz der Hinweisgeber steht an erster Stelle.

Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 1. Januar 2004 hat den Krankenkassen eine neue Rechtsgrundlage zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen gegeben. Im Detail sind es die Paragraphen 197a SGB V und 47a SGB XI. Danach richten die Krankenkassen „organisatorische Einheiten ein, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln [...] hindeuten.“

Wenn sich ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlung erhärtet, sind die Krankenkassen gehalten, unverzüglich die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe arbeiten die Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen.

Sämtliche Schäden, die der BKK Faber-Castell & Partner durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen entstehen, werden weiter verfolgt.