Versicherungspflicht bei Arbeitnehmern:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 69.300,00 € (2024) jährlich sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Diese Einkommensgrenze wird jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst und neu ermittelt. Wird diese Einkommensgrenze überschritten, sind sie versicherungsfrei.
Geringverdienergrenze bei Auszubildenden:
Bei Auszubildenden mit einem Brutto-Arbeitsentgelt von nicht mehr als 325 € trägt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung alleine.