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Elektronische Gesundheitskarte

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist grundsätzlich für alle Versicherten ab dem 15. Lebensjahr ein Foto notwendig. Sie können uns Ihr Foto ganz leicht über das Fotoupload-Portal zusenden.

BKK Fotoupload-Portal

Schnell und einfach

Mit wenigen Klicks können Sie Ihr persönliches Foto für die elektronische Gesundheitskarte datenschutzkonform hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass das Bild die Vorgaben erfüllt – so kann Ihre Karte schnell und problemlos erstellt werden. Es genügt ein Foto, das Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet aufnehmen. Sie sind sich unsicher, wie das perfekte Foto aussehen sollte? Das ist zu beachten:

  • Der Hintergrund sollte einfarbig ohne störende Gegenstände oder Schatten sein.
  • Die Gesichtshöhe muss 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen.
  • Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein.
  • Kopfbedeckungen sind nur für Religionsgemeinschaften und geistliche Orden erlaubt.

Jetzt Foto hochladen

Die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte

  • Das Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte wirkt der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen entgegen. Kinder unter 15 Jahren und Versicherte mit einem Pflegegrad benötigen kein Foto auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
  • Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind Verwaltungsdaten gespeichert: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte ist weiterhin die Europäische Versicherungskarte (EHIC) abgedruckt. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in allen EU-Staaten sowie in einigen weiteren Ländern. Hier erfahren Sie mehr zum Auslandsschutz.
  • NFC-eGK/CAN – jeder kennt es, das kontaktlose Bezahlen in Sekundenschnelle. Das funktioniert mittlerweile mit vielen Giro- und Kreditkarten, aber auch mit dem Smartphone oder der Smartwatch. Auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist mit der „kontaktlosen“ Technik NFC ausgestattet. Die Abkürzung NFC steht für Near Field Communication – „Nahfeldkommunikation“. Per NFC ist die Authentifizierung in der elektronischen Patientenakte (ePA) und in der E-Rezepte-App möglich.

FAQs zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Häufige Fragen und Antworten

Biometrische Fotos, wie bei Personalsausweisen, sind bei der eGK nicht erforderlich. Sie können also in unserem BKK Fotoupload-Portal auch ganz einfach ein Foto hochladen, das Sie mit Ihrem Handy aufgenommen haben.

Übermittlung durch Lichtbildbogen: Sofern Sie den automatischen Foto Upload noch nicht genutzt haben, senden wir Ihnen bei Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen automatisch einen sogenannten Lichtbildbogen zu. Dort könnten Sie ein Foto einkleben und an uns zurück senden.

Digitales Foto in den BKK Geschäftsstellen: Wer kein digitales Foto hat, kann sich in unseren Geschäftsstellen und unserer Hauptverwaltung während der Geschäftszeiten kostenlos fotografieren lassen. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.

Die BKK Faber-Castell & Partner gewährleistet den Schutz der besonders sensiblen Daten.

Zum Beginn Ihrer Versicherung schicken wir Ihnen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Sie ist der Nachweis, dass Sie bei uns versichert sind und ermöglicht Ihnen, ärztliche Leistungen zu erhalten. Die Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer rechnen über diese Karte ihre erbrachte Arbeitsleistung mit uns ab, sodass wir die Kosten für Ihre Behandlungen übernehmen können. Die Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte kann in Arztpraxen etc. überprüft werden. Wenn Sie zum Beispiel bei Verlust oder Adressänderung eine neue Karte erhalten, wird Ihre "alte" Gesundheitskarte gesperrt. Liegt ein Sperrvermerk für eine Karte vor, wird in der Praxissoftware ein entsprechender Hinweis erzeugt. Nutzen Sie daher bei jedem Arztkontakt immer Ihre gültige Gesundheitskarte

Die eGK enthält lediglich Versichertenstammdaten und zusätzlich das Foto des Karteninhabers. Das Bild auf der Gesundheitskarte mindert die Gefahr von Verwechslungen und Missbrauch durch Dritte. Die Versichertenkarte “sammelt” nicht selbständig Dateninhalte, die über die genannten Daten hinausgehen. Die eGK ist technisch so vorbereitet, dass nach und nach weitere Anwendungen hinzugefügt werden können. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem zukünftigen Aufbau einer sicheren, einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur ist die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten geschaffen.  Dies führt dazu, die Versorgung der Patienten qualitativ zu verbessern sowie effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.

Die Entwicklung der technischen Umsetzungskonzepte zur Sicherung des Datenschutzes erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Die Versichertennummer befindet sich auf der Vorderseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Sie bleibt ein Leben lang gültig. Die Nummer beginnt mit einem zufällig gewählten Großbuchstaben, auf den neun Ziffern folgen. Die Folgenummer nach dem Bindestrich wird immer aufsteigend aufgedruckt und gibt somit die Anzahl der bereits ausgestellten Gesundheitskarten an.

Die “Online”-Aktualisierung der Versichertenstammdaten gehört heute zum Standard in Arztpraxen. Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte wird automatisch geprüft, ob die gespeicherten Versichertendaten – etwa Adresse und Versichertenstatus – mit den administrativen Daten der Krankenkasse übereinstimmen. Dadurch entfällt ein Kartentausch „alt gegen neu“, zum Beispiel wegen einer neuen Adresse nach einem Umzug.

Ärzte können in Echtzeit (online) beim Versichertenstammdaten-Management überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten personenbezogenen Daten (Adresse) aktuell sind oder ob überhaupt ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Diese Online-Überprüfung ist bei jedem ersten Patientenkontakt im Quartal verpflichtend. Sie kann aber auch während des Quartals initiiert werden, wenn der Arzt das möchte.

Nicht gespeichert werden nach wie vor krankheitsbezogene Informationen und Notfalldaten.

Ablauf in der Arztpraxis: Ärzte lesen die Karte über ein Kartenterminal ein. Dabei wird eine Verbindung zum Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse aufgebaut wird und die Aktualität und die Gültigkeit der Karte überprüft.

Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte ist die europäische Versicherungskarte abgedruckt. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien, Nordirland und in der Schweiz. In Nordmazedonien, Montenegro und Serbien werden Notfallleistungen über die EHIC abgedeckt. Mehr Informationen finden Sie in unserer Rubrik Auslandsschutz.

Sie haben Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns. Ihr Kontakt: 09921 9602-444

Heutzutage verfügen nahezu alle Smartphones über eine NFC-Schnittstelle, die eine Verbindung zur Karte herstellen kann. Damit können Sie sich in den Apps zur elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept authentifizieren und somit darauf zugreifen. Dafür brauchen Sie neben Ihrem Smartphone zur Hand nur Ihre eGK inklusive Pin, die Sie jederzeit bei uns anfordern können.

Die „Card Access Number“ (CAN) benötigen Sie, wenn Sie Ihre eGK kontaktlos nutzen möchten. Die CAN wird als zusätzliche Zugriffsbedingung am Lesegerät (zum Beispiel Smartphone) benötigt, um einen verschlüsselten sicheren Kanal zwischen Karte und mobilem Endgerät aufzubauen und missbräuchliche Zugriffe Dritter zu verhindern. Die Eingabe der CAN ist die rechtssichere Willensbekundung des Versicherten, die eGK kontaktlos einzusetzen. Die CAN wird am Lesegerät durch den Versicherten erfasst.

Sie ist nicht zu verwechseln mit der PIN, die zusätzlich zur Identifikation eingegeben werden muss. Die PIN stellen wir immer in einem separaten Brief zur Verfügung. Die PIN können Sie in den Apps der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts ändern. 

Die sechsstellige CAN ist auf im Chip der Karte gespeichert und auf Ihrer der eGK ablesbar. Eine Wunsch-CAN kann für Versicherte nicht erzeugt werden. Auch eine Änderung ist nicht möglich.

Hier können Sie sich die CAN-Nummer auf der elektronischen Gesundheitskarte ansehen.

Neben der CAN ist die eGK mit einem NFC-Symbol versehen. Das Symbol steht im oberen Bereich der eGK. Hier können Sie sich das NFC-Symbol ansehen.

NFC gilt als sicher, weil Daten nur in einer geringen Distanz und in Kombination mit der zusätzlichen Eingabe der sechsstelligen CAN verschlüsselt übertragen werden können. Eine kontaktlose Übertragung von Daten ist nur möglich, wenn zusätzlich die Eingabe der CAN erfolgt. Die CAN befindet sich oben rechts auf der Vorderseite der neuen NFC-eGK.