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ElektrOnische Gesundheitskarte

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist grundsätzlich für alle Versicherten ab dem 15. Lebensjahr ein Foto notwendig. Sie können uns Ihr Foto ganz leicht über das Foto-Upload-Portal zusenden.

FAQs zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Biometrische Fotos, wie bei Personalsausweisen, sind bei der eGK nicht erforderlich. Sie können also in unserem Foto Upload Portal auch ganz einfach ein Foto hochladen, das Sie mit Ihrem Handy aufgenommen haben.

Übermittlung durch Lichtbildbogen
Sofern Sie den automatischen Foto Upload noch nicht genutzt haben, senden wir Ihnen bei Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen automatisch einen sogenannten Lichtbildbogen zu. Dort könnten Sie ein Foto einkleben und an uns zurück senden.

Digitales Foto in den BKK Geschäftsstellen
Wer kein digitales Foto hat, kann sich in unseren Geschäftsstellen und unserer Hauptverwaltung während der Geschäftszeiten kostenfrei fotografieren lassen.

Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit!

Die BKK Faber-Castell & Partner gewährleistet den Schutz der besonders sensiblen Daten, die auf der Karte gespeichert werden. 

Zum Beginn Ihrer Versicherung schicken wir Ihnen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Sie ist der Nachweis, dass Sie bei uns versichert sind und ermöglicht Ihnen, ärztliche Leistungen zu erhalten. Die Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer rechnen über diese Karte ihre erbrachte Arbeitsleistung mit uns ab, sodass wir die Kosten für Ihre Behandlungen übernehmen können. Die Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte kann in Arztpraxen etc. überprüft werden. Wenn Sie zum Beispiel bei Verlust oder Adressänderung eine neue Karte erhalten, wird Ihre "alte" Gesundheitskarte gesperrt. Liegt ein Sperrvermerk für eine Karte vor, wird in der Praxissoftware ein entsprechender Hinweis erzeugt. Nutzen Sie daher bei jedem Arztkontakt immer Ihre gültige Gesundheitskarte

Die eGK enthält bislang lediglich Versichertenstammdaten und zusätzlich das Foto des Karteninhabers. Das Bild auf der Gesundheitskarte mindert die Gefahr von Verwechslungen und Missbrauch durch Dritte. Die Versichertenkarte "sammelt" nicht selbständig Dateninhalte, die über die genannten Daten hinausgehen. Die eGK ist technisch so vorbereitet, dass nach und nach weitere Anwendungen hinzugefügt werden können. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem zukünftigen Aufbau einer sicheren, einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur ist die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten geschaffen.  Dies führt dazu, die Versorgung der Patienten qualitativ zu verbessern sowie effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.

Die Entwicklung der technischen Umsetzungskonzepte zur Sicherung des Datenschutzes erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Die Versichertennummer befindet sich auf der Vorderseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Sie bleibt ein Leben lang gültig. Die Nummer beginnt mit einem zufällig gewählten Großbuchstaben, auf den neun Ziffern folgen. Die Folgenummer nach dem Bindestrich wird immer aufsteigend aufgedruckt, und gibt somit die Anzahl der bereits ausgestellten Gesundheitskarten an.

Weitere Anwendungsmöglichkeiten sind in Vorbereitung:
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die Gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH beauftragt. In der Gematik sind die wichtigen Institutionen des Gesundheitswesens vertreten: die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Sie haben Prioritäten für die Entwicklung und Einführung der nächsten Anwendungsmöglichkeiten beschlossen:

Das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht der Versicherten steht bei der elektronischen Gesundheitskarte im Mittelpunkt. Zwar ist die Speicherung von medizinischen Daten noch in der Vorbereitungsphase, dennoch steht jetzt schon fest: Die Versicherten können selbst bestimmen, ob und welche medizinischen Daten auf ihrer Karte gespeichert werden. Die Speicherung medizinischer Informationen ist somit nicht nur freiwillig, sondern geschieht nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Patienten. Es ist geplant, Patiententerminals aufzubauen, an denen die Versicherten die Daten auf ihrer Karte einsehen können. Lediglich die Verwaltungsdaten müssen verpflichtend auf der Karte gespeichert sein.

In weiterer Zukunft sind bspw. neben Notfalldaten auch eine Organspendeerklärung sowie eine Arzneimitteldokumentation, eine Impfdokumentation oder auch eine elektronische Patientenakte mit der elektronischen Gesundheitskarte denkbar, auf die über die Gesundheitskarte in Verbindung mit einer PIN-Nummer zugegriffen werden kann.

2018 wurde die Aktualisierung der Versichertenstammdaten eingeführt.

Dadurch ist es möglich, die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertendaten, wie Anschrift und Versichertenstatus durch das Einlesen der Karte in der Arztpraxis mit den administrativen Daten der Krankenkasse online abzugleichen. Damit entfällt ein Kartentausch „alt gegen neu“, z.B., wenn sich eine Adresse durch Umzug verändert.

Ärzte können in Echtzeit (online) beim Versichertenstammdaten-Management überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten personenbezogenen Daten (Adresse) aktuell sind, bzw. ob überhaupt ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht.

Diese Online-Überprüfung ist bei jedem ersten Patientenkontakt im Quartal verpflichtend. Sie kann aber auch während des Quartals initiiert werden, wenn der Arzt das möchte.

Nicht gespeichert werden nach wie vor krankheitsbezogene Informationen und Notfalldaten.

Ablauf in der Arztpraxis:
Genau wie bisher lesen Ärzte, die Karte in das Kartenterminal ein. Neu ist, dass eine Verbindung zum Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse aufgebaut wird und die Aktualität und die Gültigkeit der Karte überprüft werden.

Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte ist die europäische Versicherungskarte abgedruckt. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien, Nordirland und in der Schweiz. In Nordmazedonien, Montenegro und Serbien werden lediglich Notfallleistungen über die EHIC abgedeckt.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Rubrik Auslandsschutz.

Fragen beantworten wir Ihnen gerne

Ihr Kontakt: 09921 9602-444

Viele Smartphones und Tablets verfügen über eine NFC-Schnittstelle mit denen auf die Karte künftig „kontaktlos“ zugegriffen werden. Ab 2021 steht mit Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) erstmalig eine Anwendung zur Verfügung, die vom Smartphone aus genutzt werden kann.

Die „Card Access Number“ (CAN) wird benötigt, wenn Sie Ihre eGK kontaktlos nutzen möchten. Die CAN wird als zusätzliche Zugriffsbedingung am Lesegerät (z. B. Smartphone) benötigt, um einen verschlüsselten sicheren Kanal zwischen Karte und mobilem Endgerät aufzubauen und missbräuchliche Zugriffe Dritter zu verhindern. Die Eingabe der CAN ist die rechtsichere Willensbekundung des Versicherten, die eGK kontaktlos einzusetzen. Die CAN wird am Lesegerät durch den Versicherten erfasst.

Sie ist nicht zu verwechseln mit der PIN, die zusätzlich zur Identifikation eingegeben werden muss. Die PIN wird immer in einem separaten Brief zur Verfügung gestellt.

Die sechsstellige CAN ist auf im Chip der Karte gespeichert und auf Ihrer der eGK ablsesbar. Eine Wunsch-CAN kann für Versicherte nicht erzeugt werden. Auch eine Änderung ist nicht möglich.

Hier können Sie sich die CAN-Nummer auf der elektronischen Gesundheitskarte ansehen.

Neben der CAN ist die eGK mit einem NFC-Symbol versehen. Das Symbol steht im oberen Bereich der eGK. Hier können Sie sich das NFC-Symbol ansehen.

NFC gilt als sicher, weil Daten nur in einer geringen Distanz und in Kombination mit der zusätzlichen Eingabe der sechsstelligen CAN verschlüsselt übertragen werden können. Eine kontaktlose Übertragung von Daten ist nur möglich, wenn zusätzlich die Eingabe der CAN erfolgt. Die CAN befindet sich oben rechts auf der Vorderseite der neuen NFC-eGK.

Die elektronische Gesundheitskarte verfügt derzeit über folgende Funktionen:

  • Mit dem Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte soll der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen entgegengewirkt werden. Kinder unter 15 Jahren und Versicherte mit einem Pflegegrad, benötigen kein Foto auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
  • Zunächst sind auf der elektronischen Gesundheitskarte die Verwaltungsdaten gespeichert: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus. Weitere Informationen werden erst dann gespeichert, wenn die Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte ist weiterhin die Europäische Versicherungskarte (EHIC) abgedruckt. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in allen EU-Staaten sowie in einigen weiteren Ländern. Hier erfahren Sie mehr zum Auslandsschutz.
  • NFC-eGK/CAN – jeder kennt es, das kontaktlose Bezahlen in Sekundenschnelle. Das funktioniert mittlerweile mit vielen Giro- und Kreditkarten, aber auch mit dem Smartphone oder der Smartwatch. Jetzt wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der neuen „kontaktlosen“ Technik NFC ausgestattet. Die Abkürzung NFC steht für Near Field Communication – „Nahfeldkommunikation“. Per NFC ist die Authentifizierung in der elektronischen Patientenakte (ePA) und in der E-Rezepte-App  möglich.