Echte Kümmerer
bei Ihrer BKK
Ab 01.01.2021 steht Ihnen als gesetzlich Versicherter kostenlos eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Auf freiwilliger Basis können Sie dort Ihre Gesundheitsdaten lebenslang sicher verwalten. Sie als Versicherter haben die alleinige Datenhoheit und können bestimmen, ob und wer wie lange Zugriff auf Ihre Akte haben soll.
Die ePA können Sie ganz einfach über die BKK Faber-Castell & Partner beantragen. Sie ist der persönliche digitale Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten, wie ein Tresor, für den nur Sie den Schlüssel haben und entscheiden können, welche Daten Sie hineinlegen und teilen möchten.
In der ePA können Ärzte mit Ihrer Freigabe Diagnosen, Befunde oder Medikationspläne für Sie ablegen. Und in Zukunft sind noch viele weitere Funktionen geplant. 2022 kamen unter anderem der Impfpass und der Mutterpass hinzu. Sollte nun ein Arzt Ihre Befunde oder Dokumente benötigen braucht er erst den passenden Schlüssel, also eine explizite Freigabe von Ihnen. Sie müssen jetzt natürlich nicht immer einen Tresor mit sich herumschleppen, sondern können Ihre Daten ganz bequem online und digital übertragen.
Unnötige Arztbesuche gehören damit der Vergangenheit an. Das macht Ihnen das Leben viel einfacher und entlastet gleichzeitig die Akteure im Gesundheitssystem! Sie behalten immer den Überblick über Ihre Gesundheitsdaten und haben so auch Ihren Medikationsplan schnell zur Hand. Mit der ePA verhindern Sie Doppel-Untersuchungen und sparen sich und den Ärzten damit viel Zeit.
Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner haben die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu eröffnen. Dies ist ein kostenloser, freiwilliger Service für Sie als BKK Faber-Castell & Partner Versicherter. Für die Zulassung und den Betrieb der ePA gelten strengste Datenschutzanforderungen für Hersteller und Betreiber. Die Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten sind durch staatliche Stellen geprüft und abgenommen.
Sie als Nutzer der elektronischen Patientenakte (ePA) entscheiden, ob Sie es Ihrem Arzt oder Leistungserbringer erlauben, Dokumente in Ihre persönliche ePA einzustellen. Die BKK Faber-Castell & Partner hat dabei keinen Zugriff oder Einsicht in Ihre Akte.
Leistungsinhalt der elektronischen Patientenakte:
Laut Spezifikation der gematik, die federführende Organsiation für die Telematikinfrasturktur des deutschen Gesundheitswesens , werden wir in der ePA folgende Leistungen anbieten können:
Dadurch wird es in Zukunft behandelnden Ärzten problemlos möglich sein, Befunde, erfolgte Therapien und die gesundheitliche Vorgeschichte von Versicherten lückenlos einzusehen ohne den Versicherten erneut untersuchen zu müssen. Durch die Möglichkeit, bestehende Medikationspläne in der ePA abzulegen, können negative Wechselwirkungen bei der Verschreibung weiterer Medikamente vermieden werden.
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird über die gängigen App-Plattformen App Store und Google Play Store angeboten. Laden Sie sich die ePA der BKK Faber-Castell & Partner auf Ihr Smartphone. In einem mehrstufigen Registrierungsprozess wird dann Ihre ePA angelegt und Sie werden mit den benötigten Zugangsdaten versorgt.
Auch für Versicherte ohne Smartphone (sogenannte "Offline-Nutzer") gibt es die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePA) anzulegen und zu führen. In solchen Fällen gewähren Sie dem behandelnden Arzt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Zugriff auf Ihre Akte. Dieser hat dann die Möglichkeit, eigene Dokumente in der ePA einzustellen und einzusehen. In diesem Fall muss die Registrierung durch die BKK Faber-Castell & Partner erfolgen. Laden Sie sich die Einwilligungserklärungen vorab herunter und besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen.
Alternativ können Sie nun auch auf Desktop-Geräten mit gängigen Betriebssystemen Dokumente Ihrer ePA selbst verwalten und Berechtigungen vergeben. Neuregistrierungen über den Desktop-Client sind aktuell noch nicht möglich. Nutzen Sie hierfür bitte die ePA App auf Ihrem Smartphone oder Sie wenden sich für die Neuregistrierung direkt an uns.
Voraussetzungen zur Nutzung der ePA per Smartphone
Um zu gewährleisten, dass die für die Eröffnung der elektronischen Patientenakte benötigten Dokumente ausschließlich den betreffenden Versicherten der BKK Faber-Castell & Partner erreichen, verlangt der Gesetzgeber ein Höchstmaß an Sicherheit bei Ihrer Registrierung. Am Ende der Registrierung müssen Sie daher Ihre Identität nachweisen. Die möglichen Verfahren zur Authentifizierung stellen wir Ihnen im Einzelnen kurz vor:
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten liegt uns sehr am Herzen. Sie finden nachfolgend die Datenschutzhinweise sowie die Nutzungsbedingungen der elektronischen Gesundheitsakte (ePA).
Nutzungsbedingungen und Datenschutz der elektronischen Patientenakte:
Mit Ihren Zugangsdaten haben Sie über den nachfolgenden Link die Möglichkeit, die gebundenen Geräte zu verwalten sowie Ihr Passwort zu verändern. Auch können Sie dort - falls gewählt - die alternative Versichertenidentität (kurz 'al.vi') beenden.
Datei zur IAM Einwilligung.
Wir sprechen von zwei unterschiedlichen Nutzergruppen bei der elektronischen Gesundheitsakte (ePA). Als Online-Nutzer werden jene Versicherte bezeichnet, die die ePA mit einem NFC fähigen Smartphone nutzen. Offline-Nutzer die Versicherten, die eine ePA ohne Smartphone nutzen und diese ausschließlich durch den Arzt vor Ort verwalten und einsehen lassen können. Gemäß dieser Nutzer-Klassifizierung finden Sie nachfolgend die für Sie relevanten Unterlagen.
Datei zur Einwilligung zur ePA online.
Datei zur Einwilligung zur ePA offline.
Hilfreiche Informationen zur ePA sind im Dokument Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) des GKV-Spitzenverbandes zusammengefasst.
Sollten Sie Fragen zur ePA haben oder Hilfestellungen benötigen, erreichen Sie unter 09921 9602-444 unser ePA Serviceteam zu den Geschäftszeiten oder per Mail unter epa@bkk-faber-castell.de.
ePA - Die elektronische Patientenakte
Folge 01 - Die elektronische Patientenakte
Folge 02 - ePA BKK Faber-Castell & Partner
Folge 03 - ePA BKK Faber-Castell & Partner
Folge 04 - ePA BKK Faber-Castell & Partner
Folge 05 - ePA BKK Faber-Castell & Partner
Folge 06 - ePA BKK Faber-Castell & Partner