Ab Januar 2025 kommt sie für alle: die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Sie dient als sicherer Speicherort für Ihre medizinischen Unterlagen – wie ein Tresor, für den nur Sie den Schlüssel haben und entscheiden können, welche Daten Sie hineinlegen und teilen möchten: Ihre medizinischen Berichte über den Krankheits- und Behandlungsverlauf, Ihre Notfalldaten und Medikationspläne sowie weitere für Ihre Gesundheit relevante Daten finden dort einen hochgeschützten, aber für Sie jederzeit zugänglichen Platz. Die ePA verbessert die Verfügbarkeit und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen behandelnden Leistungserbringern und unterstützt so gezielt die Versorgung der Patienten. Denn je besser Ärzte und andere Leistungserbringer die Krankengeschichte ihrer Patienten kennen, desto besser können diese die für ihre Patienten geeignete Behandlung wählen. Dafür wird mit der "ePA für alle" das europaweit bewährte Opt-out-Verfahren eingeführt. Das bedeutet: Die ePA wird ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann der automatischen Anlage widersprechen und so vom "Opt-out-Recht" Gebrauch machen.
Auch darüber hinaus ist die ePA nützlich. Sie können beispielsweise persönliche Vertreter bestimmen, die auf die Akte zugreifen dürfen und sich so um Ihre Angelegenheit kümmern können.
Schon gewusst? Mit unserer ePA App können Sie selbst jederzeit auf Ihre ePA zugreifen, sie selbst verwalten, Berechtigungen vergeben, Dokumente einsehen, eigene Dokumente hochladen und vieles mehr. Die App ist optional. Sie können die ePA also auch ohne App nutzen. Jetzt mehr erfahren.
Der Begriff "Opt-out" hat seinen Ursprung im Englischen und bedeutet im Sprachgebrauch, dass man sich aktiv gegen etwas entscheidet. Bei einem Opt-out-Verfahren sind also zunächst alle beteiligt. Personen, die dies nicht möchten, müssen sich aktiv dagegen entscheiden.
Bei der ePA bedeutet das: Die gesetzlichen Krankenkassen werden ab dem 15. Januar 2025 ihren Versicherten automatisch eine ePA einrichten. Wer keine ePA möchte, kann widersprechen und so vom "Opt-out-Recht" Gebrauch machen. Die ePA bleibt also weiterhin freiwillig.
Das Opt-out-Verfahren für die ePA ist Teil der digitalen Strategie des Bundesministierums für Gesundheit (BMG). Es vereinfacht Versicherten den Zugang zur ePA. Während heute eine aktive Anmeldung erforderlich ist, übernehmen in Zukunft die Krankenkassen diese Aufgabe für ihre Versicherten. Mit der flächendeckenden Verbreitung der ePA soll eine qualitativ hochwertigere Versorgung und eine einfache Kommunikation aller Akteure im deutschen Gesundheitswesen erreicht werden.
Schon gewusst? In vielen europäischen Ländern das Opt-out-Verfahren zu diesem Zweck im Gesundheitswesen schon erfolgreich etabliert.
Gesamtwiderspruch
Falls Sie keine ePA wünschen, können Sie gegen die Anlage widersprechen bzw. Ihre ePA und deren enthaltenen Daten löschen lassen.
Teilwidersprüche
Anstelle eines Gesamtwiderspruchs können Sie auch gegen einzelne Anwendungszwecke widersprechen. Teilwidersprüche sind möglich gegen:
Nein, bis zum 15. Januar 2025 legen wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung eine ePA für Sie an.
Bitte füllen Sie unser Kontaktformular aus. Anschließend erhalten Sie innerhalb weniger Tage Post, um Ihre Wahl zu treffen.
Teilwidersprüche gegen einzelne Anwendungszwecke können Sie auch selbst direkt in Ihrer ePA App regeln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie hierfür registriert sind.
Ja, Sie können jederzeit widersprechen. Falls sie bereits eine ePA haben, wird dadurch Ihre ePA gelöscht.
Erklärte Widersprüche können jederzeit widerrufen werden. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
Sie können Widersprüche auch in der ePA App direkt selbst verwalten, wenn Sie dafür registriert sind.
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb hat die Sicherheit Ihrer Daten oberste Priorität. Die ePA erfüllt sehr hohe Sicherheitsstandards, die von der gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, spezifiziert und geprüft werden. Innerhalb der Telematikinfrastruktur werden Ihre Daten nach aktuellen technischen Standards abgespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. Die Kommunikation zwischen den Komponenten der ePA ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt. So kann niemand außer Ihnen und diejenigen, die Sie dazu berechtigt haben, auf die ePA zugreifen und die Inhalte lesen.
Sie selbst entscheiden, welche medizinischen Leistungserbringer und Einrichtungen auf Ihre ePA zugreifen dürfen und welche Daten überhaupt gespeichert werden. Als Krankenkasse legen wir zwar Ihre ePA an, jedoch dürfen und können auch wir keine Dokumente in Ihrer ePA lesen. Auch der von uns beauftragte Betreiber BITMARCK hat keinen Zugriff auf die Inhalte.
Standardmäßig ist der Zugriff auf die Daten in der ePA gesetzlich geregelt und auf die an der Gesundheitsversorgung beteiligten Einrichtungen beschränkt. Diese greifen im Rahmen der Behandlung auf Ihre ePA zu. Standardmäßig können medizinische Leistungserbringer nur im sogenannten Behandlungskontext auf die ePA zugreifen. Dieser besteht beispielsweise dann, wenn Sie in einer Arztpraxis in Behandlung sind. Mit dem Stecken Ihrer Gesundheitskarte erteilen Sie der Praxis die Berechtigung, auf Ihre ePA zugreifen zu dürfen. Die Praxis wird damit für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen berechtigt, auf Ihre ePA zuzugreifen. Wenn Sie nicht möchten, dass die Praxis auf Ihre Daten zugreifen kann, können Sie der Nutzung Ihrer ePA im Einzelfall direkt bei der Praxis widersprechen oder die Zugriffsberechtigung nach Ihren Wünschen über unsere ePA App verwalten. Über die App haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Dokumente nach eigenem Ermessen freizugeben. Diese Dokumente sind dann nur für Sie selbst und für die Ärzte sichtbar, die Sie zum Zugriff berechtigt haben.
Damit beispielsweise Ihr Arzt, eine Apothete oder eine Klinik auf die Dokumente zugreifen kann, benötigen sie die Berechtigung, auf Ihre ePA zugreifen zu dürfen. Dieses Recht erteilen Sie automatisch mit dem Stecken Ihrer Gesundheitskarte. Wenn Sie nicht möchten, dass auf Ihre Akte zugegriffen wird, teilen Sie dies dem Personal einfach mit.
Mit dem Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus erlauben Sie den Zugriff auf Ihre Akte für die nächsten 90 Tage. In Apotheken, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in der Arbeitsmedizin beträgt die Zugriffszeit drei Tage.
Ja, alle Aktivitäten werden in der ePA protokolliert, beispielsweise Zugriffe und Änderungen durch Leistungserbringende oder Vertretungspersonen. Wenn Sie für die ePA App registriert sind, können Sie die Protokolle ganz einfach in der App einsehen. Auf Antrag kann Ihnen die Ombudsstelle auch die Protokolldaten zur Verfügung stellen.
Die vom Gesetzgeber für 2025 festgelegten Regelungen zur ePA finden Sie in den zusammengestellten Informationen nach § 343 Abs. 1a SGB V (pdf).
Die ePA lebt davon, dass möglichst viele persönliche Gesundheitsdaten in ihr gespeichert werden. Je genauer und umfassender Ärzte oder Therapeuten den Gesundheitszustand von Patienten erfassen und beurteilen können, desto besser können sie die Behandlung auf den Patienten abstimmen. Dafür können Sie zum einen selbst Daten in die ePA einstellen. Vor allem sind aber jene Daten entscheidend, die im Rahmen Ihrer Behandlung bei Ärzten oder im Krankenhaus erhoben und in die ePA eingestellt werden.
Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser, die an Ihrer Versorgung teilnehmen, sind daher verpflichtet, bestimmte Daten in Ihre ePA einzustellen. Weitere Leistungserbringer, z.B. im Heilmittelbereich (Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Logopädie, Ernähruntstherapie) oder in der häuslichen bzw. stationären Pflege, können Daten in die ePA einstellen. Dazu verpflichtet sind diese allerdings nicht.
Widersprüche werden natürlich immer berücksichtigt.
Diese medizinischen Daten können ausschließlich von Ihrer Arztpraxis in die ePA eingestellt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
Übrigens: Der Fachbegriff für diese medizinischen Daten lautet "Medizinische Informationsobjekte", kurz "MIO".
Versicherte können über unsere ePA App darauf zugreifen und ihre Daten verwalten. Es ist auch möglich, Stellvertretern wie beispielsweise nahen Angehörigen den Zugriff auf die ePA zu ermöglichen. Diese Berechtigungen können Sie selbst über die ePA App vergeben, wenn Sie dafür registriert sind. Alternativ kann die Person, die Sie vertreten soll, die Vertretung in der ePA App ihrer eigenen Krankenkasse einrichten. Zukünftig soll es Menschen ohne Smartphone ermöglicht werden, über ausgewählte Apotheken eine Einsicht in Ihre ePA zu erhalten.
Nutzen können Sie die ePA selbstverständlich auch ohne App, sodass im Fall einer Behandlung Ärzte, das Krankenhaus oder die Apotheke sowohl Daten in die ePA einstellen als auch vorhandene Daten einsehen können.
Ja, auch Kinder erhalten automatisch eine ePA. Bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob eine ePA zur Verfügung gestellt oder der Bereitstellung widersprochen werden soll. Ab dem 15. Geburtstag können sie die ePA grundsätzlich selbstbestimmt nutzen.
Versicherte, die bereits eine ePA haben, können diese einfach weiterführen. Der Unterschied besteht darin, dass die behandelnden Ärzte in Zukunft wesentlich einfacher zugriffsberechtigt sein werden und die Befüllung der ePA durch die Ärzte zum Standard wird.
Wichtig: Falls Sie die ePA bereits über die App nutzen, melden Sie sich bitte ab dem 15. Januar 2025 innerhalb der nächsten sechs Monate in der App an und bestätigen Sie, dass Ihre Daten in die neue Version der App übertragen werden dürfen. Sonst werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Ob und wie "Offline-Nutzer" ihre Daten übertragen müssen oder können, wenn sie die ePA mit ihren bisherigen Daten weiter nutzen möchten, ist noch unklar. Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald wir mehr darüber wissen. "Offline-Nutzer" sind Personen, die die ePA bisher ohne App genutzt haben.
Wenn die "ePA für alle" Anfang 2025 eingeführt wurde, müssen Sie nichts tun. Ihre ePA – mit Ihren Dokumente und Daten – wird automatisch zu uns übertragen. Ihre erteilten Befugnisse und Widersprüche werden dabei ebenfalls übernommen. Vertreter werden automatisch benachrichtigt, wenn mit dem Wechsel der Krankenkasse der Betreiber Ihrer ePA wechselt.
Wenn für Sie keine ePA angelegt ist, weil Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse widersprochen haben, richten wir für Sie keine ePA ein. Wenn Sie die ePA bei uns nutzen möchten, müssen Sie den Widerspruch einfach bei uns widerrufen.
Zwei Ausnahmen gelten:
Die Ombudsstelle berät Versicherte bei Fragen und Problemen rund um die ePA. Die Ombudsstelle unterstützt Sie auch, wenn Sie unsere ePA App nicht nutzen. Sie nimmt Ihre Widersprüche gegen die medizinischen Anwendungsfälle der ePA und Widersprüche gegen den Zugriff einzelner Leistungserbringer entgegen, setzt diese für Sie um oder hebt sie auf Ihren Wunsch wieder auf. Die Ombudsstelle kann in Ihrem Auftrag auch gewährte Zugriffsrechte vorzeitig entziehen. Zusätzlich stellt sie auf Anfrage Protokolldaten aus. Diese geben Auskunft darüber, wer zu welchem Zeitpunkt auf Ihre ePA zugegriffen hat.
Unsere Ombudsstelle wird derzeit eingerichtet. Bevor die "ePA für alle" im Januar 2025 eingeführt wird, werden wir Sie rechtzeitig an dieser Stelle informieren, wie Sie die Ombudsstelle erreichen können.
Bis Anfang 2025 erhalten Sie über die Registrierung in der ePA App eine ePA. Die App wird über die gängigen Plattformen App Store und Google Play Store angeboten. In einem mehrstufigen Registrierungsprozess wird dann Ihre ePA angelegt und Sie werden mit den benötigten Zugangsdaten versorgt. Mit der Registrierung in der ePA App erhalten Sie auch die GesundheitsID. Was die GesundheitsID ist und wie die Registrierung abläuft.
Auch für Versicherte ohne Smartphone (sogenannte "Offline-Nutzer") gibt es die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePA) anzulegen und zu führen. In solchen Fällen gewähren Sie dem behandelnden Arzt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Zugriff auf Ihre Akte. Dieser hat dann die Möglichkeit, eigene Dokumente in der ePA einzustellen und einzusehen. In diesem Fall muss die Registrierung durch die BKK Faber-Castell & Partner erfolgen. Laden Sie sich die Einwilligungserklärungen vorab herunter und besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen.
Alternativ können Sie nun auch auf Desktop-Geräten mit gängigen Betriebssystemen Dokumente Ihrer ePA selbst verwalten und Berechtigungen vergeben. Neuregistrierungen über den Desktop-Client sind aktuell noch nicht möglich. Nutzen Sie hierfür bitte die ePA App auf Ihrem Smartphone oder Sie wenden sich für die Neuregistrierung direkt an uns.