Menü
Mitglied werden

GesundheitsID

Digitale Identität im Gesundheitswesen

Mit der GesundheitsID als "digitale Identität" wird ab dem 1. Januar 2024 der neue sichere Zugang zur Welt der digitalen Dienste im Gesundheitswesen geschaffen. Sie ist wie ein einzigartiger digitaler Schlüssel für Gesundheitsanwendungen, der für jede Person individuell erstellt wird und mit dem sich Versicherte digital ausweisen. Die GesundheitsID bietet ein sicheres Anmeldeverfahren für verschiedene digitale Dienste. Sie vereinfacht Versicherten den anwendungsübergreifenden Zugang zu Apps wie der elektronischen Patientenakte (epA) oder dem E-Rezept. Zukünftig wird es auch möglich sein, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa) über die GesundheitsID zu nutzen. Dafür umfasst diese sogenannte digitale Identität alle personenbezogenen Daten, die für die Versorgung und Behandlung im deutschen Gesundheitswesen unerlässlich sind, z.B. Krankenversichertennummer, Namen, Geburtsdatum.

In Zukunft soll die GesundheitsID auch eine Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden. Ab 2026 ist beabsichtigt, dass Versicherte in der Arztpraxis nicht mehr die eGK als Versicherungsnachweis benötigen, sondern sich auch mit der GesundheitsID ausweisen können. Die GesundheitsID ist nach aktuellem Stand als freiwillige Ergänzung und Alternative zur eGK vorgesehen.

Nähere Informationen rund um die Digitale Identität sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auf der Seite der gematik, der nationalen Agentur für Digitale Medizin.

Weitere Informationen

Krankenkassen sind ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine GesundheitsID bereitzustellen. Ihre persönliche GesundheitsID erhalten Sie über die Registrierung in der App der elektronischen Patientenakte (ePA) der BKK Faber-Castell & Partner. Bestehende Nutzerinnen und Nutzer der ePA App werden bei der ersten Anmeldung nach der Umstellung auf das neue Verfahren, also ab dem 1. Januar 2024, auf die GesundheitsID umgestellt.

Die Sicherheitsanforderungen bei sensiblen Gesundheitsdaten haben eine besonders hohe Priorität und sind somit entsprechend hoch. Zum Schutz Ihrer sensiblen Daten müssen wir vorab bei der Registrierung über die ePA App Ihre Identität zweifelsfrei feststellen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit dazugehöriger PIN. Den PIN schicken wir Ihnen auf Anfrage zu.
  2. Aktivierungscode, den Sie erhalten, indem Sie in einer Geschäftsstelle Ihren Personalausweis vorlegen
  3. POSTIDENT vor Ort in einer Postfiliale oder per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Auch danach sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, um Ihre GesundheitsID vor Missbrauch zu schützen. Ihre Identität bzw. GesundheitsID muss aus Sicherheitsgründen regelmäßig, spätestens nach sechs Monaten, in der ePA App bestätigt werden. Sie werden zu gegebener Zeit in der ePA App automatisch dazu aufgefordert, Ihre Identität auf einem der zuvor genannten Wege zu bestätigen.

Nein, die GesundheitsID ist freiwillig und soll es nach aktuellem Stand auch in Zukunft bleiben.

Aktuelle Anwendungen der GesundheitsID

Die App der elektronischen Patientenakte (ePA) ist der Dreh- und Angelpunkt Ihrer GesundheitsID.

  • Mit der Registrierung in der ePA App erhalten Sie Ihre persönliche GesundheitsID.
  • Um die GesundheitsID in weiteren Anwendungen wie z.B. der E-Rezept-App zu verwenden, erteilen Sie dazu in der ePA App die Berechtigung.

Jetzt mehr zur elektronischen Patientenakte (ePA) erfahren

Als eine der ersten Anwendungen unterstützt die E-Rezept-App die Anmeldung mit der GesundheitsID über die ePA App. Das Anmeldeverfahren über die GesundheitsID beruht auf freiwilliger Basis und ist eine zusätzliche Möglichkeit neben der Anmeldung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Jetzt mehr über das E-Rezept erfahren