Das E-Rezept "elektronisches Rezept" gilt als wichtiger Schritt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es soll dazu beitragen, die Abläufe und Zettelwirtschaft in Arztpraxen und Krankenkhäusern zu verschlanken: Der Arzt oder die Ärztin stellt ein Rezept elektronisch aus und hinterlegt es geschützt in der Telematikinfrastruktur (TI) der gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin.
In der aktuellen Ausbaustufe ist das E-Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel vorgesehen. In Zukunft sollen auch Verschreibungen für Betäubungsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen, Heil- und Hilfsmittel sowie Überweisungen für Fachärzte oder häusliche Krankenpflege in digitaler Form erfolgen. Die dazugehörige E-Rezept-App soll künftig auch über mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten informieren und an die Einnahme erinnern. Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente stellen Ärzte weiterhin das grüne Papierrezept aus. Mittlerweile bieten nahezu alle Apotheken die Möglichkeit, E-Rezepte einzulösen. Vereinzelte Arztpraxen müssen Ihre Praxissoftware noch auf das neue System umstellen. Fragen Sie einfach nach!
Weiterführende Informationen zum E-Rezept finden Sie auf der Infoseite "Das E-Rezept für Deutschland" der gematik.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein E-Rezept und legt es gesichert in der Telematikinfrastruktur (TI) ab. Das E-Rezept selbst wird dabei nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert. In der Apotheke stecken Sie Ihre Gesundheitskarte in das Kartenterminal. Die Apothekerin oder der Apotheker ruft Ihre offenen E-Rezepte aus der TI ab und händigt Ihnen Ihre Medikamente aus oder bestellt sie.
Mit der E-Rezept-App rufen Sie Ihre Verschreibungen auf Ihrem Smartphone ab und sehen wichtige Informationen und Einnahmehinweise der verschriebenen Medikamente. Mit der Apothekensuche finden Sie direkt in der App Apotheken in Ihrer Nähe. Sie können auch zusätzliche Informationen wie Öffnungszeiten oder ob die Apotheke einen Botendienst anbieten, abrufen und Ihre Medikamente direkt in der E-Rezept-App online bestellen – entweder zur Abholung in der Apotheke oder per Botendienst bis nach Hause. Besonders praktisch: Ob für Eltern, Geschwister oder Kinder – in der App können Sie Rezepte für die ganze Familie verwalten.
Wer möchte, kann sich das Rezept in der Arztpraxis wie gewohnt ausdrucken lassen. Der Zettel ist zwar nicht mehr rosafarben, enthält aber alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode. Durch die digitale Signatur ist der Ausdruck auch ohne händische Unterschrift gültig. Die Apotheke scannt den Rezeptcode ab und erfährt so die verschriebenen Medikamente. Wie der neue Zettel aussieht, sehen Sie in diesem Muster der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Wenn Sie ein Folgerezept benötigen und Ihre ausstellende Arztpraxis im laufenden Quartal Ihre eGK bereits ausgelesen hat, können Sie sich ebenfalls Wege sparen. Ein weiterer Arztbesuch wird überflüssig, wenn die Praxis das Folgerezept digital zum Abruf per eGK oder App bereitstellt.
Nein. Arztpraxen müssen E-Rezepte ausstellen. Ihre Arztpraxis kann Ihnen aber den Zugangscode zum E-Rezept auf Papier ausdrucken. Sie benötigen hierfür kein Smartphone und keine App. Auch auf Ihrer elektronische Gesundheitskarte wird das E-Rezept nicht gespeichert.
Nein. Das E-Rezept ist nach § 360 SGB V verpflichtend. Durch diese gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitung ist eine Einwilligung durch Sie nicht notwendig.
Ihr E-Rezept wird in der Arztpraxis erstellt. Dort wird es verschlüsselt zum sogenannten E-Rezept-Fachdienst übertragen. Zur Einlösung in einer Apotheke wird es nicht bei der BKK Faber-Castell & Partner und auch nicht auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.
E-Rezepte werden spätestens nach 100 Tagen gelöscht.
Ihre E-Rezepte können nur die einstellenden Arztpraxen, Sie selbst (bzw. Ihre Vertretungen bzw. Bevollmächtigten) und die Apotheken sehen, denen Sie Ihre E-Rezepte zuweisen. Der Anbieter des E-Rezept-Fachdienstes hat selbst auch keinen Zugriff auf E-Rezepte.
Anhand der Zugangsprotokolle über die E-Rezept-App können Sie am Handy oder am Computer sehen, wer auf Ihr E-Rezept zugegriffen hat.
Für die Verarbeitung in der Arztpraxis oder der Apotheke ist der jeweilige Leistungserbringer, also Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin oder Ihr Apotheker bzw. Ihre Apothekerin verantwortlich.
Für den E-Rezept-Fachdienst ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zuständig.
Die gematik schreibt vor, dass der Betrieb des E-Rezept-Fachdienstes innerhalb der EU bzw. innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum stattfinden muss. Die Daten werden daher nur im Geltungsbereich der DSGVO verarbeitet.
Dritte können auch zu Forschungszwecken keinen Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst nutzen.
Die Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) informiert Sie in aller Ausführlichkeit über Datenschutzaspekte beim E-Rezept.