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Top Leistung und Service – günstigster Preis

Eines ist sicher: Wie wichtig eine verlässliche Krankenkasse ist, zeigt sich erst dann, wenn man sie wirklich braucht. Bei Ihrer BKK Faber-Castell & Partner können Sie sich auf ausgezeichneten Service ebenso verlassen wie auf zahlreiche Mehrleistungen, die weit über das gesetzliche Maß hinausgehen und Sie und Ihre Familie bestmöglich unterstützen.

Langjährige Versicherte wissen, dass man bei der BKK Faber-Castell & Partner von einem top Leistungs- und Serviceangebot profitiert und dabei auch den Geldbeutel schont. Im Vergleich zum Krankenkassenwettbewerb ist der Beitragssatz schon immer günstig und im Hinblick auf die Entwicklung im Krankenkassenmarkt wird er das auch bleiben.

Jetzt zur BKK wechseln und von vielen Vorteilen profitieren

Krankenkassenbeitrag

Bei der BKK Faber-Castell & Partner sind Sie bestens krankenversichert. Sie dürfen sicher sein, dass wir alle Hebel so stellen, dass Sie gut geschützt und optimal versorgt sind. Der Zusatzbeitrag der BKK Faber-Castell & Partner ist 2026 mit 2,48 %, die im Krankenkassenbeitragssatz von 17,08 % bereits enthalten sind

  • weiterhin deutlich unter dem bundesweit festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %,
  • im Wettbewerbsvergleich bei den allergünstigsten,
  • schon immer preiswert für Versicherte und Arbeitgeber,
  • top, wenn Sie Preis, Service und Leistung vergleichen.

Empfehlen Sie uns weiter!

Sie sind von unseren Leistungen und von unserem persönlichen Service überzeugt? Dann berichten Sie doch von Ihren guten Erfahrungen und erzählen Sie Freunden, Verwandten, Kollegen und Bekannten von unserem starken Angebot. Kennen Sie schon unsere Aktion Mitglieder werben? Es lohnt sich!

In guten Händen

Bei der BKK Faber-Castell & Partner sind Sie und Ihre Gesundheit gut aufgehoben. Sie können sich auf unsere Mehrleistungen verlassen, die deutlich über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Wenn Sie uns brauchen, sind wir mit unseren persönlichen und digitalen Serviceangeboten und einer sehr guten Erreichbarkeit für Sie da.

Deutschlands Beste

Die Studie "Deutschlands Beste" wertete die Kundenstimmen nach der Social-Listening-Methode im Internet aus. So wird schnell sichtbar, welchen Unternehmen und Marken die Deutschen besonders vertrauen. Wir sind stolz, bei den besten Unternehmen Deutschlands zu sein. (IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung)

Note: sehr gut

Unsere Versicherten haben uns beurteilt: Darauf sind wir stolz - Im Rahmen der 20-jährigen Versichertenbefragungen (mehr als 100 Studien) auf der Grundlage des M+M Versichertenbarometers (2005-2024) wurde noch nie die Note "sehr gut" vergeben. Die BKK Faber-Castell & Partner ist die erste Krankenkasse, die dies mit dem Durchschnittswert für die Gesamtzufriedenheit von 1,45 erreicht hat. (M+M Management + Marketing Consulting GmbH)

Häufig gestellte Fragen zum Zusatzbeitrag

Was möchten Sie wissen?

Die Bundesregierung hat politisch die Weichen gestellt. Krankenkassen können seit 2015 einen Zusatzbeitrag zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens erheben. Dieser ist individuell von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Jahr 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt. Das Gesetz hat keine Obergrenze für den Zusatzbeitrag festgelegt.

Neben dem allgemeinen Beitragssatz wird auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag jeweils hälftig durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bzw. Rentner und Rentenversicherungsträger finanziert.

Wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihren Zusatzbeitrag erhöht, kann der Versicherte seine Krankenkasse auch ohne Einhaltung der grundsätzlich bestehenden 12-monatigen Bindungsfrist wechseln. Hier räumt der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht ein.

Für einige Personengruppen gilt nicht der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse, sondern der durchschnittliche Zusatzbeitrag (2026: 2,9 %). Dies betrifft vor allem Versicherte, deren Beiträge regelmäßig von Dritten getragen werden, so z. B. Geringverdienende wie Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis 556 Euro Brutto im Monat (2025) bzw. 603 Euro Brutto ab 2026. Hier übernimmt der Arbeitgeber den Zusatzbeitrag. Das gleiche gilt auch für Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, für Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen. Den Zusatzbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages übernimmt der Leistungsträger. Auf weitere beitragspflichtige Einnahmen dieser Mitglieder findet jedoch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Anwendung.

Beitragsfreiheit - auch im Hinblick auf den Zusatzbeitrag - besteht nur, soweit das Mitglied Kranken-, Mutterschafts-, Eltern- oder Betreuungsgeld bezieht. Werden daneben weitere Einnahmen erzielt, findet der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Anwendung.