Die meisten bösartigen Tumore und ihre Vorstufen bleiben zunächst unbemerkt, da sie keine Beschwerden verursachen. Ihre rechtzeitige Erkennung könnte eine Krebserkrankung oft verhindern. Umso wichtiger ist es, die Krebsfrüherkennung nicht zu vernachlässigen und entsprechende Untersuchungen in Anspruch zu nehmen.
Bei Krebserkrankungen in Ihrer Familie sprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Untersuchungen beginnen eventuell früher oder beinhalten zusätzliche Maßnahmen. Bei Beschwerden gehen Sie bitte umgehend zum Arzt.
Für Fragen rund um das Thema Krebs stehen Ihnen ebenfalls die Experten des BürgerTelefekonKrebs, eine Initiative des Bayerischen Zentrums für Krebsforschung, kostenfrei unter der Nummer 0800 85 100 80 beratend zu den Themen Prävention, Diagnostik und Therapie zur Seite. Näheres erfahren Sie unter www.bzkf.de/buergertelefon.
Alle zwei Jahre Mammographie-Screening:
Bei familiärer oder medizinischer Vorbelastung unterstützt die BKK Faber-Castell & Partner Frauen jeden Alters jährlich bei der speziellen medizinische Tastuntersuchung von discovering hands. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite über discovering hands.
Bei Männern wird ab 45 jährlich die Prostata und die äußeren Genitalien untersucht:
Ab dem 50. Lebensjahr kann alle zwei Jahre Ihr Stuhl auf verborgenes Blut getestet werden. Bei einem auffälligen Test haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Darmspiegelung.
Alternativ zum Stuhltest können Sie ab 50 Jahren eine Darmspiegelung (Koloskopie) in Anspruch nehmen. Wird nichts Auffälliges gefunden, können Sie die Darmspiegelung nach mindestens zehn Jahren wiederholen.
Unsere PremiumLeistung für Sie: Über die gesetzlichen Regelungen hinaus erstattet die BKK Faber-Castell & Partner bei familiär oder erblich erhöhtem Erkrankungsrisiko einmalig die Kosten für eine Darmspiegelung nach Vollendung des 45. Lebensjahres und vor Vollendung des 50. Lebensjahres bei Frauen und Männern in Höhe von maximal 100 €.
Alle Informationen zu unserer PremiumLeistung zur Hautkrebsvorsorge finden Sie auf der Seite zum Hautscreening.
Seit dem 1. April 2026 haben aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren Anspruch auf ein jährliches Lungenkrebs-Screening zur Früherkennung.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren geraucht wurde und ein Zigarettenkonsum von mindestens 15 sogenannten “Packungsjahren” vorliegt. Ein Packungsjahr entspricht dem Rauchen von durchschnittlich 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr.
Wenn Sie das Lungenkrebs-Screening nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre hausärztliche oder internistische Praxis. Diese prüft zunächst, ob Sie für die Untersuchung geeignet sind, und informiert Sie über Nutzen und mögliche Risiken. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie eine Überweisung in eine qualifizierte radiologische Praxis, die die Untersuchung durchführt. Bei auffälligen Befunden werden weitere spezialisierte Fachärztinnen und Fachärzte zur Abklärung hinzugezogen, um Ihnen eine fundierte Empfehlung für das weitere Vorgehen zu geben.
