Mit unseren exklusiven Leistungen sorgen wir für größere therapeutische Auswahl und für noch bessere Vorsorge. Ein Beispiel dafür ist unser Zusatzangebot in Sachen Hautscreening: Diese regelmäßig durchzuführende Untersuchung können bei uns Mitglieder und Versicherte einmal jährlich wahrnehmen – andere Krankenkassen übernehmen hier nur wie gesetzlich vorgegeben lediglich alle zwei Jahre die Kosten für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr.
Wichtig: Sofern diese Untersuchung von Ihrem Arzt nicht direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann, reichen Sie die Rechnung zur Kostenerstattung bei uns ein. Wir übernehmen für diese Untersuchung bis zu 35 €.
Mit dieser deutlichen Erweiterung des gesetzlichen Pflichtprogramms zieht die BKK Faber-Castell & Partner die Konsequenz aus wissenschaftlichen Erkenntnissen. Denn bei der Hautkrebsbehandlung hängen die Heilungschancen stark von der möglichst frühzeitigen Erkennung ab. Die BKK Faber-Castell & Partner rät: „Es ist absolut sinnvoll, die Haut schon in jungen Jahren regelmäßig durch einen Hautarzt untersuchen zu lassen!” Grund genug, all unseren Versicherten einmal jährlich und ohne Altersbeschränkung, eine kostenlose Hautkrebsvorsorgeuntersuchung durch einen Facharzt zu ermöglichen.
Das Screening wird von einem Hautarzt oder qualifizierten Hausarzt durchgeführt und beinhaltet: