Über die Mutterschaftsleistungen hinaus erstattet die BKK Faber-Castell & Partner Versicherten die Kosten für folgende Leistungen bis zu einem Betrag von insgesamt 300 € je Schwangerschaft.
Ein Geburtsvorbereitungskurs beginnt im sechsten oder siebten Schwangerschaftsmonat und wird von der BKK Faber-Castell & Partner für die Schwangere bezahlt. Die Kurse werden in Kliniken und bei den Hebammen angeboten. Dort können werdende Mütter und Väter Fragen stellen und miteinander bzw. voneinander lernen. Im Rahmen des Schwangerschaftskontos übernimmt die BKK die Gebühren für die Teilnahme des Partners, wenn dieser ebenfalls Versicherter der BKK Faber-Castell & Partner ist.
Den Zeitpunkt der natürlichen Geburt kann sich niemand aussuchen. Viele Schwangere möchten von der Hebamme ihres Vertrauens entbunden werden. Mit der Hebammenrufbereitschaft lässt sich das erreichen. Hebammenrufbereitschaft bedeutet, dass man sich mit einer freiberuflich tätigen Hebamme auf die Geburt vorbereitet und weiß, dass diese Hebamme bei der Entbindung auch tatsächlich dabei sein wird. Erreicht wird dies durch die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit der Hebamme auch an Wochenenden und Feiertagen, damit sie bei Geburtsbeginn schnell zur Stelle ist.Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen und freiberuflich tätig ist.
Während der Schwangerschaft haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen (auch Sonografie genannt). Sie dienen der frühzeitigen Entdeckung von Fehlbildungen und sollen die altersgerechte Entwicklung des Kindes dokumentieren. Neben diesen drei Basis-Untersuchungen bieten viele Ärzte zusätzliche Ultraschalluntersuchungen für Schwangere an. Diese medizinischen Untersuchungen werden meist mit höherwertigen Geräten angeboten, wodurch bestimmte Erkrankungen besser diagnostiziert werden können. Ultraschall-Leistungen die ohne medizinischen Grund durchgeführt und häufig unter dem Begriff „Babyfernsehen“ oder „Babykino“ angeboten werden, können wir nicht anerkennen.
In der Schwangerschaft bekommen verschiedenste Lebensgewohnheiten plötzlich eine große Bedeutung, zum Beispiel was gegessen wird, welcher Sport getrieben wird oder welche Vorerkrankungen es gibt. Mit über 20 Jahren Erfahrung und Forschung unterstützt Sie die BabyCare App während der Schwangerschaft mit wissenschaftlich gesicherten Informationen zu jeder Schwangerschaftswoche. Anhand eines ausführlichen Fragebogens erstellt BabyCare konkrete Empfehlungen und Auswertungen – individuell auf Sie zugeschnitten.
Die BabyCare App ist für iOS und Android verfügbar. Im Rahmen des Schwangerschaftskontos stellt die BKK Faber-Castell & Partner den Freischaltcode für die kostenpflichtigen Funktionen der App bereit. Für den Freischaltcode rechnen wir Ihnen 30 € auf das persönliche Schwangerschaftskonto an. Einfach anfordern über babycare@bkk-faber-castell.de.
Ersttrimesterscreening
Neben dem seit vielen Jahren etablierten Triple-Test ermöglicht inzwischen das Ersttrimesterscreening eine deutlich bessere Risikoabschätzung für das Down-Syndrom. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren der vorgeburtlichen Diagnostik zur Risikoberechnung z.B. des Down-Syndroms (Mongolismus oder Trisomie 21) oder ähnlicher Störungen unter Berücksichtigung von Alter und Familiengeschichte. Es beinhaltet eine Kombination aus Ultraschalluntersuchung und ein Serumscreening, das eine Blutentnahme bei der Schwangeren erforderlich macht.
PraenaTest bzw. Harmony-Test
Mit diesen vorgeburtlichen Bluttests lassen sich Down-Syndrom und andere Chromosomenabweichungen wie z.B. Trisomie 13 oder Trisomie 18 mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen. Für die Untersuchung reicht eine Blutprobe der werdenden Mutter.
Nackenfaltenmessung
Bei der Nackenfaltenmessung wird im Rahmen einer Ultraschalluntersuchung eine Lymphansammlung im Bereich des Nackens des ungeborenen Kindes gemessen. So können Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit für Fehlbildungen beim Kind gemacht werden.
Mit dem Toxoplasmose-Screening soll erkannt werden, ob eine Schwangere sich mit Toxoplasmose infi ziert hat. Diese Krankheit wird in erster Linie durch den Kontakt mit Katzenkot, aber auch durch den Verzehr von unzureichend durchgegartem Fleisch und ungewaschenem Gemüse und Obst übertragen. Eine Infektion mit Toxoplasmose verursacht normalerweise keinerlei Beschwerden, nur in wenigen Fällen treten Beschwerden auf. Problematisch wird es, wenn sich eine Schwangere erstmalig mit Toxoplasmose infi ziert. Dies kann zu Fehlgeburten oder Schäden beim Kind führen. Im Rahmen des Schwangerschaftskontos übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner einmalig die Kosten für den Toxoplasmose-Ersttest.
Streptokokken der Klasse B sind Erreger, die zahlreiche Menschen unwissentlich und symptomlos in sich tragen. Während die Streptokokken-Erreger für die Mutter in aller Regel harmlos sind, kann sich das Kind während der Geburt infi zieren und müsste dann sofort nach der Geburt mit Antibiotika behandelt werden.
Der Zytomegalie-Test in der Schwangerschaft untersucht, ob die Schwangere die Krankheit schon einmal durchgemacht und bereits Antikörper gebildet hat. Für gesunde Menschen ist der Zytomegalie-Virus nicht gefährlich, aber für ungeborene Babys kann er es werden, wenn die Schwangere sich zum ersten Mal ansteckt. Zytomegalie wird durch einen Virus verursacht, der zu den Herpes-Viren gehört.
Bei allen Fragen zu medizinischen Leistungen kann Sie Ihr Frauenarzt ausführlich beraten.
Leistungen im Rahmen des Schwangerschaftskontos können nicht direkt zwischen dem Leistungserbringer / Arzt und der BKK Faber-Castell & Partner abgerechnet werden. Daher wird Ihnen eine Rechnung gestellt, die Sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnungen gesammelt bis spätestens 6 Monate nach der Entbindung bei der BKK Faber-Castell & Partner ein.
Für die Erstattung von Leistungen aus dem Schwangerschaftskonto gelten die Ausführungen in unserer Kassensatzung und den Richtlinien zum Schwangerschaftskonto. Bei Fragen beraten wir Sie gerne. Alle Kontakte finden Sie auf unserer Geschäftstellen-Übersicht.