In der Regel brauchen Sie als Nachweis nur Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) beim Arzt vorzulegen. Diese ist auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte abgedruckt. Für einige Staaten ist es aber weiterhin nötig, einen Auslandsschein auszustellen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zum Auslandsschutz auszustellen.
Ja, im Rahmen unseres Bonusprogramms können Sie sich Kosten für Brillen und Zahnreinigung rückerstatten lassen.
Erfüllen Sie den Aktivbonus, so erhalten Sie z.B. diese Leistungen bis zu 150 € rückerstattet.
Welche PremiumLeistungen Sie außerdem abrechnen können, finden Sie in auf der Seite Bonusprogramm PremiumBonus.
Als eine von wenigen Krankenkassen in Bayern übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten für eine Osteopathiebehandlung. Welche Leistungen wir übernehmen und wie Sie abrechnen können haben wir unter den Leistungen für Osteopathie für Sie zusammengefasst.
Bitte beachten Sie: Sprechen Sie mit uns, bevor Sie einen Kurs buchen und Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen qualitätsgeprüften anerkannten Präventionskurs handelt. Diese Qualitätsprüfung erfolgt für die Krankenkassen über die Zentrale Prüfstelle Prävention. Hier können Anbieter Ihre Kurse kostenlos zertifizieren lassen. Nicht positiv geprüfte Kurse dürfen wir nicht fördern.
Unsere Mitarbeiter in den BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstellen helfen Ihnen gerne weiter und geben Ihnen Auskunft über Kurse in Ihrer Nähe.
Noch mehr Informationen zum Präventionsangebot haben wir für Sie zusammengefasst.
Wir senden Ihnen gerne eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu. Einfach über das Kontaktformular Verlust melden oder setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung. Die Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der BKK Faber-Castell Partner helfen Ihnen gerne weiter.
Alternativ können Sie in der Online-Geschäftsstelle eine neue eGK beantragen und eine Ersatzbescheinigung herunterladen.
Die Ausstellung einer neuen eGK wird ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen.
Sollte in diesem Zeitraum ein Arzttermin anstehen, können wir Ihnen gerne eine Ersatzbescheinigung für die Gesundheitskarte ausstellen.
Einreichung von Unterlagen im Original - Was geht digital
Das Einreichen von Unterlagen in elektronischer Form ist grundsätzlich in allen Bereichen zulässig. Es können eingereichte elektronische Dokumente (z. B. als PDF-Datei) auch als zahlungsbegründende Unterlagen akzeptiert werden.
Ausnahme: AU-Bescheinigung!
Hierfür gilt nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben eine Verpflichtung zur Vorlage im Original. Sofern die AU-Bescheinigung eine Krankengeldzahlung auslöst, ist dies nur mit Original möglich. Bei Kurz-AU´s ohne Zahlung kann weiterhin im Ausnahmefall auch eine elektronische Form akzeptiert werden.
Im Widerspruchs- oder Vorverfahren sind ebenfalls Formvorgaben zu beachten. Ein Widerspruch- oder auch Folgeschreiben können nicht mit normaler E-Mail eingereicht werden. Dazu ist ein Schriftstück mit Unterschrift nötig. Dieses kann aber dann elektronisch übermittelt (z. B. PDF-Anhang an der Email) übermittelt werden.