Menü
Mitglied werden

Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie kompakte und verständliche Antworten auf die Fragen, die uns bei Versicherten und Interessierten am häufigsten begegnen. Von Brillen und Zahnreinigung bis hin zum Ersatz Ihrer elektronischen Gesundheitskarte – wir haben die wichtigsten Informationen übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Klar gefragt, direkt geantwortet

Ob Sie bereits Mitglied sind oder sich über unsere Leistungen informieren möchten: Ein Blick in unsere FAQ lohnt sich. Und wenn doch einmal etwas offen bleibt, helfen wir Ihnen natürlich gerne persönlich weiter.

Ich fahre in den Urlaub, brauche ich einen Auslandskrankenschein?

In der Regel brauchen Sie als Nachweis nur Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) beim Arzt vorzulegen. Diese ist auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte abgedruckt. Für einige Staaten ist es aber weiterhin nötig, einen Auslandsschein auszustellen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zum Auslandsschutz auszustellen.

Brillen und Zahnreinigung - Übernimmt die BKK die Kosten?

Ja, im Rahmen unseres Bonusprogramms können Sie sich Kosten für Brillen und Zahnreinigung rückerstatten lassen.

Erfüllen Sie den Aktivbonus, so erhalten Sie zum Beispiel diese Leistungen bis zu 150 € rückerstattet.

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Sportmedizinische Untersuchung
  • Sono-Check / erweiterte Krebsvorsorge
     

Welche PremiumLeistungen Sie außerdem abrechnen können, finden Sie in auf der Seite Bonusprogramm PremiumBonus.

Osteopathie – Wie kann ich die Kosten abrechnen?

Als eine von wenigen Krankenkassen in Bayern übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten für eine Osteopathiebehandlung. Welche Leistungen wir übernehmen und wie Sie abrechnen können haben wir unter den Leistungen für Osteopathie für Sie zusammengefasst.

Wie kann ich zur BKK Faber-Castell & Partner wechseln?

  • Nutzen Sie für den Krankenkassenwechsel unsere Online-Beitrittserklärung oder melden Sie sich einfach bei uns – wir kümmern uns um die Abwicklung. Eine Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse ist nicht erforderlich.
  • Sie profitieren künftig von einem günstigen Beitragssatz und den PremiumLeistungen bei der BKK Faber-Castell & Partner, die schon im monatlichen Krankenkassenbeitrag enthalten sind. Hier finden Sie noch mehr Informationen

Präventionskurse – Was bekomme ich erstattet?

  • 100%-ige Kostenerstattung, bis zu 250,00 € im Kalenderjahr ohne Eigenanteil für zertifizierte Gesundheitskurse.
  • Regionale, individuelle Kursangebote.
  • Ausgewählte Kurse finden Sie in der Kursdatenbank. Nur Postleitzahl und Themengebiet eingeben und schon werden Ihnen entsprechende Kurse angezeigt.
     

Bitte beachten Sie: Sprechen Sie mit uns, bevor Sie einen Kurs buchen und Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen qualitätsgeprüften anerkannten Präventionskurs handelt. Diese Qualitätsprüfung erfolgt für die Krankenkassen über die Zentrale Prüfstelle Prävention. Hier können Anbieter Ihre Kurse kostenlos zertifizieren lassen. Nicht positiv geprüfte Kurse dürfen wir nicht fördern.

Unsere Mitarbeiter in den BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstellen helfen Ihnen gerne weiter und geben Ihnen Auskunft über Kurse in Ihrer Nähe.

Noch mehr Informationen zum Präventionsangebot haben wir für Sie zusammengefasst.

Krankenversichertenkarte verloren - Was ist zu tun?

In der BKK Service App und in der Online-Geschäftsstelle können Sie eine neue eGK beantragen. Die Ausstellung einer neuen eGK wird rund zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sollte in diesem Zeitraum ein Arzttermin anstehen, können Sie hier auch direkt eine Ersatzbescheinigung herunterladen.

Alternativ können Sie einfach über das Kontaktformular den Verlust melden oder Sie setzen sich telefonisch mit uns in Verbindung. Die Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der BKK Faber-Castell Partner helfen Ihnen gerne weiter und senden Ihnen, wenn benötigt, eine Ersatzbescheinigung zu. 

Welche Unterlagen muss ich im Original an die BKK senden?

Einreichung von Unterlagen im Original – Was geht digital?

Das Einreichen von Unterlagen in elektronischer Form ist grundsätzlich in allen Bereichen zulässig. Es können eingereichte elektronische Dokumente (zum Beispiel als PDF-Datei) auch als zahlungsbegründende Unterlagen akzeptiert werden.

Im Widerspruchs- oder Vorverfahren sind allerdings Formvorgaben zu beachten. Ein Widerspruch- oder auch Folgeschreiben können nicht mit normaler E-Mail eingereicht werden. Dazu ist ein Schriftstück mit Unterschrift nötig. Dieses kann aber dann elektronisch übermittelt (zum Beispiel PDF-Anhang an der E-Mail) werden.