In allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie in der Schweiz haben Sie Anspruch auf Leistungen, wenn diese während Ihres Aufenthaltes medizinisch notwendig sind. Natürlich gilt dies auch für bereits bestehende Erkrankungen, die regelmäßig medizinisch betreut oder weiter behandelt werden müssen.
Als Nachweis legen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) beim Arzt vor. Diese ist auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte abgedruckt.
Für folgende Staaten stellen wir Ihnen gerne weiterhin
Auslandskrankenscheine aus:
Bei einer Abrechnung über die Europäische Versicherungskarte (EHIC) gelten die gleichen Versicherungsbedingungen wie für Bürger des jeweiligen Landes. Etwaige Zuzahlungen und Eigenanteile müssen selbst geleistet werden und dürfen von uns nicht rückerstattet werden.
Leider wird oftmals (z. B. bei Hotelärzten) die europäische Krankenversichertenkarte oder der Auslandskrankenschein nicht angenommen und Sie müssen die Kosten vorstrecken. Wir erstatten die Kosten bis zu den in Deutschland üblichen Vertragssätzen. Reichen Sie uns nach Ihrem Urlaub bitte detaillierte Unterlagen (möglichst in Deutsch oder Englisch) über den Behandlungsablauf und die ausgestellte Rechnung/Quittung des Arztes, Krankenhauses und/oder der Apotheke ein. Um etwaige Mehrkosten, einen Krankenrücktransport oder Krankheitskosten in Nicht-Abkommensstaaten (wie z. B. USA) abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine private Auslandsreisekrankenversicherung.
In allen Nicht-Abkommensstaaten werden Sie als Privatpatient behandelt. Sollten Sie dort Leistungen in Anspruch nehmen, tragen Sie die Kosten selbst. Auch deshalb ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Bei unserem Kooperationspartner NÜRNBERGER Versicherung erhalten Sie als Versicherter der BKK Faber-Castell & Partner Kranken- und Pflegezusatzversicherungen zu besonders günstigen Konditionen.
Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Ausland je nach Reiseland begrenzt sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Reiseantritt zusätzlich abzusichern. Das gelint bestens und als Versicherter der BKK Faber-Castell & Partner zu besonders günstigen Konditionen mit der Auslandskrankenversicherung unseres Kooperationspartners NÜRNBERGER Versicherung. Damit genießen Sie einen weltweiten Versicherungsschutz für Reisen ins Ausland – mit freier Arztwahl, ohne Gesundheitsfragen und inklusive vieler Extraleistungen wie Rücktransporte und Notfall-Betreuung für Kinder.
Mit der NÜRNBERGER setzen Sie auf einen finanzstarken und erfahrenen Partner, dem Millionen Kunden vertrauen. Grundlage der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Historie. Freiherr Lothar von Faber gründete 1844 die heutige BKK Faber-Castell & Partner und 40 Jahre später die NÜRNBERGER.
Bei Klassenfahrten sind die Schüler im Rahmen von schulischen Veranstaltungen über die Schule in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Achtung: Bei rein privaten Aktivitäten (wie z. B. Essenseinnahme, Nachtruhe, Toilettenbesuch und Ausflüge „auf eigene Faust“) greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht. Hier benötigt Ihr Kind – genau wie bei privaten Urlaubsreisen mit den Eltern – die EHIC bzw. einen entsprechenden Auslandskrankenschein.
Um Ihr Kind komplett während einer Klassenfahrt abzusichern, empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Meist wird diese sogar über die Schule gleich mit angeboten. Bitte erkundigen Sie sich vor der Fahrt bei der Schule Ihres Kindes. Auch hier stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite.
Wenn Sie im Ausland wohnen und arbeiten, sollten Sie sich unbedingt über Ihren Versicherungsschutz informieren, damit Sie ihn nicht verlieren. Gerne beraten wir Sie. Weitere Informationen finden Sie unter www.dvka.de bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland.
Eine rechtzeitige, individuelle Gesundheitsberatung durch Ihren Arzt ist vor jedem (längerem) Auslandsaufenthalt wichtig. Er berät Sie auch über die aktuellen Gesundheitsrisiken im Reiseland und wird Ihnen Empfehlungen über Impfungen und Sonnenschutz aussprechen.
Geplante Behandlungen im europäischen Ausland (wie z. B. Zahnersatz) sind möglich. Bitte wenden Sie sich unbedingt vor einer solchen Behandlung an uns, da eventuell nach den geltenden deutschen Gesetzen ein Antrags- und Genehmigungsverfahren notwendig ist. Eine Kostenübernahme richtet sich nach den bei uns gültigen Rechtsvorschriften.
Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Wir raten Versicherten, sich bereits vor Antritt Ihres Urlaubes oder eines längeren Auslandsaufenthaltes über die Verhaltens- und Vorgehensweise im Krankheitsfall zu informieren.