Nutzen Sie für den Krankenkassenwechsel unsere Online Beitrittserklärung. In einem Schritt werden Sie dann ganz ohne Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse Mitglied bei der BKK Faber-Castell & Partner. Wir kümmern uns um die Abwicklung.
Geben Sie einfach Ihr monatliches Bruttogehalt an. Schon sehen Sie die Beitragsersparnis pro Jahr gegenüber Ihrer jetzigen Krankenkasse beim Wechsel zur BKK Faber-Castell & Partner.
Ansprechpartner für einen Krankenkassenwechsel erreichen Sie unter der Telefonnummer 09921 9602-345.
Einfach kurz anrufen – wir kümmern uns um den Rest!
Für alle pflicht- und freiwillig Versicherten gelten einheitliche Kündigungsfristen, unabhängig von Einkommensgrenzen. Alle Versicherten sind nach einem Kassenwechsel grundsätzlich 12 Monate an ihre Kasse gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Wahl der BKK Faber-Castell & Partner am 10. August. Verlauf der Kündigungsfrist bis zum 31. Oktober. Am 1. November beginnt die Mitgliedschaft bei der BKK Faber-Castell & Partner.
Jedes Krankenkassenmitglied hat die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, sobald diese einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenkassen sind bei jeder Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags verpflichtet, alle Mitglieder anzuschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Beim Sonderkündigungsrecht muss die Wahl der neuen Krankenkasse bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder ihn erhöht. Der Krankenkassenwechsel wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Bis dahin zahlt das Mitglied den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag und kann dann in eine andere Krankenkasse wechseln.
Beispiel:
Einführung Zusatzbeitrag bei der bisherigen Kasse zum 1. Januar. Die Wahlerklärung muss bis spätestens zum 31. Januar eingegangen sein.
Sonderkündigungsrecht | Wahl der neuen Krankenkasse im Januar
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Bindungsfrist bisherige Krankenkasse entfällt! | BKK-Mitgliedschaft beginnt am 1. April |
Die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende ist auch beim Sonderkündigungsrecht einzuhalten. Das Sonderkündigungsrecht hebelt die 12 Monate Bindungsfrist aus.
Studenten:
Wer studiert, ist meist bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert. Nach Ende der Familienversicherung können Sie sich sofort bei der BKK Faber-Castell & Partner versichern. Die Wahl zu Gunsten der BKK Faber-Castell & Partner muss spätestens 14 Tage nach Beginn des Studiums erklärt werden.
Azubis/Berufseinsteiger:
Starten Sie erstmals ins Berufsleben, bzw. waren Sie unmittelbar vorher familienversichert? So können Sie ebenfalls Mitglied der BKK Faber-Castell & Partner werden. Die Wahl zu Gunsten der BKK Faber-Castell & Partner muss spätestens 14 Tage nach Beginn der Beschäftigung erklärt werden.
Rufen Sie uns an unter der Tel. 09921 9602-444. Gerne helfen wir Ihnen weiter.