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Mitglied werden

Werden Sie Mitglied bei der BKK Faber-Castell & Partner

2024 gibt es unser Gesundheitsangebot mit mehr Zusatzleistungen zu einem fantastisch günstigen Zusatzbeitrag von nur 1,1 %

So schnell sind Sie dabei!

Nutzen Sie für den Krankenkassenwechsel unsere Online Beitrittserklärung. In einem Schritt werden Sie dann ganz ohne Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse Mitglied bei der BKK Faber-Castell & Partner. Wir kümmern uns um die Abwicklung.

Sparen erwünscht?

Geben Sie einfach Ihr monatliches Bruttogehalt an. Schon sehen Sie die Beitragsersparnis pro Jahr gegenüber Ihrer jetzigen Krankenkasse beim Wechsel zur BKK Faber-Castell & Partner.

Ansprechpartner für einen Krankenkassenwechsel erreichen Sie unter der Telefonnummer  09921 9602-345.

Einfach kurz anrufen – wir kümmern uns um den Rest!

Für alle pflicht- und freiwillig Versicherten gelten einheitliche Kündigungsfristen, unabhängig von Einkommensgrenzen. Alle Versicherten sind nach einem Kassenwechsel grundsätzlich 12 Monate an ihre Kasse gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Wahl der BKK Faber-Castell & Partner am 10. August. Verlauf der Kündigungsfrist bis zum 31. Oktober. Am 1. November beginnt die Mitgliedschaft bei der BKK Faber-Castell & Partner. 

Jedes Krankenkassenmitglied hat die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, sobald diese einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenkassen sind bei jeder Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags verpflichtet, alle Mitglieder anzuschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Beim Sonderkündigungsrecht muss die Wahl der neuen Krankenkasse bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder ihn erhöht. Der Krankenkassenwechsel wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Bis dahin zahlt das Mitglied den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag und kann dann in eine andere Krankenkasse wechseln.

Beispiel:
Einführung Zusatzbeitrag bei der bisherigen Kasse zum 1. Januar. Die Wahlerklärung muss bis spätestens zum 31. Januar eingegangen sein.

SonderkündigungsrechtWahl der neuen Krankenkasse im Januar

 

Bindungsfrist bisherige Krankenkasse entfällt!BKK-Mitgliedschaft beginnt am 1. April
Tabelle nach links oder rechts schieben

Die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende ist auch beim Sonderkündigungsrecht einzuhalten. Das Sonderkündigungsrecht hebelt die 12 Monate Bindungsfrist aus.

Studenten:
Wer studiert, ist meist bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert. Nach Ende der Familienversicherung können Sie sich sofort bei der BKK Faber-Castell & Partner versichern. Die Wahl zu Gunsten der BKK Faber-Castell & Partner muss spätestens 14 Tage nach Beginn des Studiums erklärt werden.

Azubis/Berufseinsteiger:
Starten Sie erstmals ins Berufsleben, bzw. waren Sie unmittelbar vorher familienversichert? So können Sie ebenfalls Mitglied der BKK Faber-Castell & Partner werden. Die Wahl zu Gunsten der BKK Faber-Castell & Partner muss spätestens 14 Tage nach Beginn der Beschäftigung erklärt werden.

Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial
über die BKK Faber-Castell & Partner zu.

Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder rufen Sie an: Telefon 09921 9602-444

Technische Fragen:

Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Online-Beitrittserklärung?

Rufen Sie uns an unter der Tel. 09921 9602-444. Gerne helfen wir Ihnen weiter.