Als zusätzliche PremiumLeistung erstattet die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten, die für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme entstehen, bis zu 250 € je Schwangerschaft.
Den Zeitpunkt der natürlichen Geburt kann sich niemand aussuchen. Im Krankenhaus haben dann vielleicht Hebammen Dienst, die die Schwangere noch nie gesehen hat. Viele Betroffene empfinden das als extrem unangenehm und möchten von der Hebamme ihres Vertrauens entbunden werden. Mit der Hebammenrufbereitschaft lässt sich das erreichen. Hebammenrufbereitschaft bedeutet, dass man sich mit einer freiberuflich tätigen Hebamme auf die Geburt vorbereitet und weiß, dass diese Hebamme bei der Entbindung auch tatsächlich dabei sein wird. Die Hebamme des Vertrauens steht dann zu jeder Tages- und Nachtzeit für die Geburt zur Verfügung.
Die Hebammenrufbereitschaft gehört nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Aufgrund einer Satzungsregelung ist es uns aber möglich, die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft an unsere Versicherten bis zu 250 € zu erstatten.
Sollten Sie also bei der Geburt Ihres Kindes individuell von einer persönlich ausgewählten zugelassenen freiberuflich tätigen Hebamme Ihres Vertrauens betreut werden wollen, so vereinbaren Sie mit ihr eine Rufbereitschaft. Damit ist die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit der Hebamme auch an Wochenenden und Feiertagen, damit sie bei Geburtsbeginn schnell zur Stelle ist, gemeint.
Diese Satzungsleistung kann nicht direkt zwischen der freiberuflich tätigen Hebamme und der BKK Faber-Castell & Partner abgerechnet werden. Daher wird die Hebamme Ihnen eine Pauschale über die Rufbereitschaft in Rechnung stellen. Diese Rechnung der Hebamme für die Rufbereitschaft bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei der BKK Faber-Castell & Partner ein. Die BKK Faber-Castell & Partner überweist Ihnen dann den Erstattungsbetrag von bis zu 250 € auf das von Ihnen angegebene Konto. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen und freiberuflich tätig ist.
Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme? Der BKK HebammenFinder hilft Ihnen dabei, eine zugelassene Hebamme nach Ihren Wünschen zu finden. Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich bei der Suche.