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Bemessungsgrenzen

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Bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung sind bestimmte Bemessungsgrenzen zu beachten. Hier haben wir Ihnen diese zusammengestellt:

Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung  monatlich jährlich
 2023 4.987,50 € 59.850,00 €
 2022 4.837,50 € 58.050,00 €
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Allgemeine JAE-Grenze der Krankenversicherungjährlich
 2023 66.600,00 €
 2022 64.350,00 €
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Besondere JAE-Grenze der Krankenversicherungjährlich
 2023 59.850,00 €
 2022 58.050,00 €
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Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich jährlich
 2023 7.300,00 € 87.600,00 €
 2022 7.050,00 € 84.600,00 €
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Bezugsgröße monatlich jährlich
 2023 3.395,00 €40.740,00 €
 2022 3.290,00 €39.480,00 € 
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Versorgungsbezügebeitragsfrei bis
2023Höchstgrenze: 169,75
2022Höchstgrenze: 164,50 €
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Geringverdienergrenze (Auszubildende): Monatlich 325,00 €