Bei der Berechnung der Beiträge für Beschäftigte sind bestimmte Beitragssätze zu beachten. Hierbei unterscheidet sich, ob es sich um versicherungspflichtige oder geringfügig entlohnte Beschäftigungen handelt. In unserem Download-Center finden Sie Formulare und Anträge zum Download, u. a. die Wahlerklärung zum Wechsel des Umlagesatzes U1.
Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf unserer Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.
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Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) | 14,6 % |
Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz) | 14,0 % |
Zusatzbeitrag ab 01.01.2025 | 2,18 % |
Rentenversicherung | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,15 % |
Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung im Detail
Seit 1. Juli 2023 wird auf der Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetztes (PUEG) beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung zusätzlich nach der Kinderzahl differenziert. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Der Arbeitgeberanteil daran beträgt immer 1,8 %.
Pflegeversicherung Kinderlose | 4,2 % |
Pflegeversicherung mit 1 Kind sowie lebenslang | 3,6 % |
Pflegeversicherung mit 2 Kindern* | 3,35 % |
Pflegeversicherung mit 3 Kindern* | 3,1 % |
Pflegeversicherung mit 4 Kindern* | 2,85 % |
Pflegeversicherung mit 5 und mehr Kindern* | 2,6 % |
* unter 25 Jahren
U1 allgemein | 2,3 % | Erstattung | 60 % |
U1 ermäßigt | 1,6 % | Erstattung | 40 % |
U1 erhöht | 3,4 % | Erstattung | 80 % |
U2 | 0,5 % | Erstattung | 100% |
Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) | 14,6 % |
Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz) | 14,0 % |
Zusatzbeitrag ab 01.01.2024 | 1,1 % |
Rentenversicherung | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,06 % |
Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung im Detail
Seit 1. Juli 2023 wird auf der Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetztes (PUEG) beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung zusätzlich nach der Kinderzahl differenziert. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Der Arbeitgeberanteil daran beträgt immer 1,7 %.
Pflegeversicherung Kinderlose | 4,0 % |
Pflegeversicherung mit 1 Kind sowie lebenslang | 3,4 % |
Pflegeversicherung mit 2 Kindern* | 3,15 % |
Pflegeversicherung mit 3 Kindern* | 2,9 % |
Pflegeversicherung mit 4 Kindern* | 2,65 % |
Pflegeversicherung mit 5 und mehr Kindern* | 2,4 % |
* unter 25 Jahren
U1 allgemein | 2,3 % | Erstattung | 60 % |
U1 ermäßigt | 1,6 % | Erstattung | 40 % |
U1 erhöht | 3,4 % | Erstattung | 80 % |
U2 | 0,5 % | Erstattung | 100% |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung | 13 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung | 15 % |
Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung ab 01.01.2020 | 3,6 % |
Krankenversicherung bei Beschäftigung im Privathaushalt | 5 % |
Rentenversicherung bei Beschäftigung im Privathaushalt | 5 % |
Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im Privathaushalt ab 01.01.2020 | 13,6 % |
Einheitliche Pauschalsteuer | 2 % |