Bei der Berechnung der Beiträge für Beschäftigte sind bestimmte Beitragssätze zu beachten. Hierbei unterscheidet sich, ob es sich um versicherungspflichtige oder geringfügig entlohnte Beschäftigungen handelt. In unserem Download-Center finden Sie Formulare und Anträge zum Download, u. a. die Wahlerklärung zum Wechsel des Umlagesatzes U1.
Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf unserer Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.
Im Zuge der Nachhaltigkeit, Umwelt und Aktualität informieren wir Sie zunehmend digital. Mit unserem Arbeitgeber-Newsletter bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand im Sozialversicherungsrecht – hilfreiche Tipps und Themen rund um gesundes Arbeiten inklusive. Jetzt zum Newsletter anmelden.
| 14,6 % |
| 14,0 % |
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| 2,6 % |
| 0,06 % |
* Der Beitragssatz und die Ausweitung der Satzungsleistungen wird vorbehaltlich der Sitzung des Verwaltungsrates und der Feststellung des Haushaltsplanes sowie der Genehmigung der Aufsichtsbehörde ab 01. Januar 2024 gültig.
Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung im Detail
Seit 1. Juli 2023 wird auf der Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetztes (PUEG) beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung zusätzlich nach der Kinderzahl differenziert. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Der Arbeitgeberanteil daran beträgt immer 1,7 %.
| 4,0 % |
| 3,4 % |
| 3,15 % |
| 2,9 % |
| 2,65 % |
| 2,4 % |
* unter 25 Jahren
Durch die Kurzfristigkeit des Beschlusses des PUEG und die damit knappe Vorlaufzeit sind viele IT-Systeme noch nicht insoweit angepasst, dass Beitragsabschläge über das erste Kind hinaus bei der Berechnung des Pflegebeitrags berücksichtigt werden können. Zu viel gezahlte Beiträge werden rückwirkend erstattet oder verrechnet.
| 2,3 % | Erstattung | 60 % | |
| 1,6 % | Erstattung | 40 % | |
| 3,4 % | Erstattung | 80 % | |
| 0,5 % | Erstattung | 100% |
Die BKK Faber-Castell & Partner senkt zum 1. Januar 2024 die Umlage U2 auf 0,5 %. Die Umlagesätze der U1 bleiben stabil und liegen damit im Marktvergleich weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt.
* Der Umlagesatz U2 wird vorbehaltlich der Sitzung des Verwaltungsrates und der Feststellung des Haushaltsplanes sowie der Genehmigung der Aufsichtsbehörde ab 01. Januar 2024 gültig.
Zum 1. Juli 2023 wird im Rahmen des Plegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung angepasst und unterliegt neuen Regelungen. Alle weiteren Beitragssätze bleiben gleich:
| 14,6 % |
| 14,0 % |
| 1,35 % |
| 18,6 % |
| 2,6 % |
| 0,06 % |
Die neuen Beitragssätze zur Pflegeversicherung im Detail
Zum 1. Juli 2023 wird beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung zusätzlich nach der Kinderzahl differenziert. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Der Arbeitgeberanteil daran beträgt immer 1,7 %.
| 4,0 % |
| 3,4 % |
| 3,15 % |
| 2,9 % |
| 2,65 % |
| 2,4 % |
* unter 25 Jahren
Durch die Kurzfristigkeit des Beschlusses und die damit knappe Vorlaufzeit sind viele IT-Systeme noch nicht insoweit angepasst, dass Beitragsabschläge über das erste Kind hinaus bei der Berechnung des Pflegebeitrags berücksichtigt werden können. Zu viel gezahlte Beiträge werden rückwirkend erstattet oder verrechnet.
| 14,6 % |
| 14,0 % |
| 1,35 % |
| 18,6 % |
| 2,6 % |
| 0,06 % |
| 3,05 % |
| 3,40 % |
| 2,3 % | Erstattung | 60 % | |
| 1,6 % | Erstattung | 40 % | |
| 3,4 % | Erstattung | 80 % | |
| 0,65 % | Erstattung | 100% |
Bedingt durch die Steigerung der Krankheitstage ist eine Erhöhung des Umlagesatzes U1, die der Finanzierung von Ausgleichszahlungen für krankheitsbedingte Ausfälle von Arbeitnehmern dient, zum 01.01.2023 notwendig. Die Umlage U2 zum Ausgleich der Mutterschutzleistungen bleibt unverändert. Arbeitgeber profitieren im Krankenkassenvergleich nach wie vor von unseren niedrigen Umlagesätzen.
| 14,6 % |
| 14,0 % |
| 0,65 % |
| 18,6 % |
| 2,4 % |
| 0,09 % |
| 3,05 % |
| 3,40 % |
| 1,8 % | Erstattung | 60 % | |
| 1,1 % | Erstattung | 40 % | |
| 2,9 % | Erstattung | 80 % | |
| 0,65 % | Erstattung | 100% |
| 13 % |
| 15 % |
| 3,6 % |
| 5 % |
| 5 % |
| 13,6 % |
| 2 % |