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Beitragssätze

Bei der Berechnung der Beiträge für Beschäftigte sind bestimmte Beitragssätze zu beachten. Hierbei unterscheidet sich, ob es sich um versicherungspflichtige oder geringfügig entlohnte Beschäftigungen handelt. In unserem Download-Center finden Sie Formulare und Anträge zum Download, u. a. die Wahlerklärung zum Wechsel des Umlagesatzes U1.

Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf unserer Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.

Im Zuge der Nachhaltigkeit, Umwelt und Aktualität informieren wir Sie zunehmend digital. Mit unserem Arbeitgeber-Newsletter bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand im Sozialversicherungsrecht – hilfreiche Tipps und Themen rund um gesundes Arbeiten inklusive. Jetzt zum Newsletter anmelden.

Beitragssätze GSV-Beiträge 2026

(ab 1. Januar 2026)

Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz)14,6 %
Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz)14,0 %
Zusatzbeitrag2,48 %**
Rentenversicherung18,6 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung im Detail:
Seit 1. Juli 2023 wird auf der Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetztes (PUEG) beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung zusätzlich nach der Kinderzahl differenziert. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Der Arbeitgeberanteil daran beträgt immer 1,8 %. 

Pflegeversicherung Kinderlose4,2 %
Pflegeversicherung mit 1 Kind sowie lebenslang3,6 %
Pflegeversicherung mit 2 Kindern*3,35 %
Pflegeversicherung mit 3 Kindern*3,1 %
Pflegeversicherung mit 4 Kindern*2,85 %
Pflegeversicherung mit 5 und mehr Kindern*2,6 %

* unter 25 Jahren
** vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörden

Umlage nach dem Auf­wendungs­ausgleichs­gesetz 

(ab 1. Januar 2026, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörden)

U1 allgemein2,2 %, Erstattung 60 %
U1 ermäßigt1,5 %, Erstattung 40 %
U1 erhöht3,3 %, Erstattung 80 %
U20,5 %, Erstattung 100 %

Beitragssätze GSV-Beiträge 2025

(ab 1. Januar 2025)

Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz)14,6 %
Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz)14,0 %
Zusatzbeitrag2,18 %
Rentenversicherung18,6 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung im Detail:
Seit 1. Juli 2023 wird auf der Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetztes (PUEG) beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung zusätzlich nach der Kinderzahl differenziert. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Der Arbeitgeberanteil daran beträgt immer 1,8 %. 

Pflegeversicherung Kinderlose4,2 %
Pflegeversicherung mit 1 Kind sowie lebenslang3,6 %
Pflegeversicherung mit 2 Kindern*3,35 %
Pflegeversicherung mit 3 Kindern*3,1 %
Pflegeversicherung mit 4 Kindern*2,85 %
Pflegeversicherung mit 5 und mehr Kindern*2,6 %

* unter 25 Jahren

Umlage nach dem Auf­wendungs­ausgleichs­gesetz 

(ab 1. Januar 2025)

U1 allgemein2,3 %, Erstattung 60 %
U1 ermäßigt1,6 %, Erstattung 40 %
U1 erhöht3,4 %, Erstattung 80 %
U20,5 %, Erstattung 100 %

Pauschale Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

(Minijobs – Einzugsstelle Minijob-Zentrale)

Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung13 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung15 %
Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung ab 1. Januar 20203,6 %
Krankenversicherung bei Beschäftigung im Privathaushalt5 %
Rentenversicherung bei Beschäftigung im Privathaushalt5 %
Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im Privathaushalt ab 1. Januar 202013,6 %
Einheitliche Pauschalsteuer 2 %