Unser Sozialversicherungslexikon bietet Ihnen klare und verständliche Informationen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Von grundlegenden Themen bis hin zu spezifischen Fachbegriffen – hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
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(§ 18 SGB IV) Die Bezugsgröße spiegelt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr wider. Sie wird im Voraus für jedes Kalenderjahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben.
Die Bezugsgröße ist ein Orientierungswert für viele Werte der Sozialversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine bundeseinheitliche Bezugsgröße. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten dagegen unterschiedliche Werte.
Bezugsgrößen 202
| bundeseinheitlich | EUR |
| Jährlich | 44.940,00 |
| Monatlich | 3.745,00 |
| Kalendertäglich | 124,83 |