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SV-Lexikon

Ihr Wissensportal rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht

Unser Sozialversicherungslexikon bietet Ihnen klare und verständliche Informationen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Von grundlegenden Themen bis hin zu spezifischen Fachbegriffen – hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Mit praktischen Beispielen, verständlichen Erklärungen und hilfreichen Verweisen zu relevanten Gesetzen und Urteilen machen wir komplexe Inhalte greifbar. Dank einer intuitiven Suchfunktion gelangen Sie schnell zu den gewünschten Informationen und können sich bei Bedarf tiefer in verwandte Themen einlesen.

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Arbeitsentgelt

(§ 14 SGB IV) Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.

Zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung gehören auch Sachbezüge, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise Unterkunft und Verpflegung kostenfrei oder verbilligt erhält. Auch geldwerte Vorteile, wie die private Nutzung des Dienstwagens, gehören zum Arbeitsentgelt. Das Bruttoarbeitsentgelt ist beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Ausnahmen gelten bei einigen steuerfreien und bei pauschalbesteuerten Zuwendungen (z. B. Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber); diese Einnahmen sind beitragsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung.