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Tätigkeitsschlüssel

Klar, präzise, verpflichtend

Im DEÜV‑Meldeverfahren teilen Arbeitgeber Sozialversicherungsträgern standardisierte Informationen über ihre Mitarbeitenden mit – darunter der Tätigkeitsschlüssel. Dieser neunstellige Schlüssel verschlüsselt folgende Informationen: 

  • Ausgeübte Tätigkeit
  • Höchster allgemeinbildender Schulabschluss
  • Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Vertragsform
Stellen 1-5Ausgeübte Tätigkeit
Stelle 6Höchster allgemeinbildender Schulabschluss
Stelle 7Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
Stelle 8Arbeitnehmerüberlassung
Stelle 9Befristung und Arbeitszeit

Ausgeübte Tätigkeit, Stellen 1-5: Der Arbeitgeber wählt aus einer alphabetischen Liste von beruflichen Tätigkeiten die passende Schlüsselzahl aus. Hierzu stellt die Bundesagentur eine Liste mit Erläuterungen und eine Suche zur Verfügung.

Schulbildung und Berufliche Ausbildung, Stellen 6 und 7: Schulbildung und berufliche Ausbildung werden getrennt verschlüsselt.

Arbeitnehmerüberlassung, Stelle 8: Wichtig ist diese Stelle nur für Zeitarbeitsunternehmen mit einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Alle anderen Betriebe können Ihre Arbeitnehmer einheitlich mit „nein“ verschlüsseln.

Befristung und Arbeitszeit, Stelle 9: Hierbei werden Angaben zur Vertragsform der Beschäftigung gemacht: Handelt es sich um ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, in Vollzeit oder Teilzeit?

Das Schlüsselverzeichnis finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Eine Suche unterstützt Sie dabei außerdem, den passenden Tätigkeitsschlüssel zu ermitteln.

Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf der Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.

Mit dem SV-Meldeportal können Arbeitgeber ganz einfach Meldungen zur Sozialversicherungen auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln.

Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf der Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.

Warum ist der Tätigkeitsschlüssel wichtig? 

Der Tätigkeitsschlüssel ist im DEÜV-Meldeverfahren von zentraler Bedeutung, weil er kodierte Angaben zur Tätigkeit der Arbeitnehmenden enthält, die Arbeitgeber bei jeder An-, Ab- und Jahresmeldung zur Sozialversicherung angeben müssen. Diese Angaben dienen in erster Linie statistischen Zwecken: Sie ermöglichen es der Bundesagentur für Arbeit, die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen detailliert abzubilden und beispielsweise Trends wie den Fachkräftemangel zu erkennen. Die aus den Tätigkeitsschlüsseln gewonnenen Daten werden auch häufig als Entscheidungsgrundlage in der Wirtschafts- und Sozialpolitik herangezogen. Wirtschaft und Politik erhalten so eine zuverlässige Informationsquelle über die Beschäftigungsstruktur in Deutschland.