Der Tätigkeitsschlüssel gibt, wie der Name schon sagt, Aufschluss über die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Dieser Schlüssel ist bei jeder Meldung anzugeben.
Der Tätigkeitsschlüssel besteht aus 9 Stellen.
Das Schlüsselverzeichnis sowie die FAQ dazu finden Sie bei der Agentur für Arbeit.
Mehr zum Tätigkeitsschlüssel erfahren Sie auf unserer Seite zum Tätigkeitsschlüssel.