Das SV-Meldeportal ist eine Ausfüllhilfe für die Abgabe von Sozialversicherungsmeldungen und löst die bisherige Anwendung sv.net ab. Wie beim Vorgänger können Arbeitgeber und Selbstständige zum Beispiel Beitragsnachweise übermitteln, Bescheinigungen anfordern, Anträge einreichen oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) anfordern. Das SV-Meldeportal wird von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen entwickelt und angeboten.
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist kostenpflichtig. Selbstständige (ohne Arbeitnehmer) und zur Abgabe von Anträgen für die Vergabe einer Zahlstellennummer oder die Vergabe einer gesonderten Absendernummer bleibt das SV-Meldeportal kostenfrei. Die Gebühr wird im Voraus für eine Laufzeit von 36 Monaten erhoben. Für den Austausch von Meldungen einer Betriebsnummer werden 36,00 € berechnet (Single-Mandanten-Variante). Für den Austausch von Meldungen mehrerer Betriebsnummern werden 99,00 € netto berechnet (Multi-Mandanten-Variante), jeweils zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer. Nur in besonderen Fällen können Nutzer von der Nutzungsgebühr befreit werden. Jeder Nutzer kann beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.
Für die Registrierung und Nutzung des SV-Meldeportals benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Im ersten Schritt authentifizieren Sie sich auf der Seite des SV-Meldeportals mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat, Ihrer Betriebsnummer und Ihren Unternehmensdaten. Anschließend erhalten Sie per Post einen Freischaltcode, mit dem Sie die Registrierung abschließen.
In das SV-Meldeportal können keine Daten aus sv.net übernommen werden. Das bedeutet leider, dass Sie die Daten im SV-meldeportal neu eingeben müssen.
Generell benötigen Sie für alle Betriebsstätten, die eine eigene Betriebsnummer haben und eigene Benutzer des Portals haben sollen, entsprechend eigene ELSTER-Organisationszertifikate und eigenständige Registrierungen im SV-Meldeportal. Über die Mandatsverwaltung haben Sie jedoch die Möglichkeit, Betriebsstätten zusammenzulegen und zentral zu verwalten.
Alle Sozialversicherungsmeldungen werden fünf Jahre gespeichert und können jederzeit bei Bedarf abgerufen werden. Über das elektronische Postfach behalten Sie den Überblick über den Austausch mit den verschiedenen Sozialversicherungsträgern. Dass die Daten sicher gespeichert sind, muss die ITSG muss mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 objektiv, glaubwürdig und regelmäßig nachweisen.
Firmen im Ausland ohne deutsche Vertretung oder beschäftigte Personen oder Privatpersonen wie bspw. Grenzgänger können eine BundID beantragen und sich damit für die Nutzung der A1-Verfahren am SV-Meldeportal registrieren.
Die ITSG bietet auf ihrer Seite ein umfangreiches FAQ sowie Videos und Anleitungen rund um das neue SV-Meldeportal kostenlos an.