Für Arbeitergeber sind wir als Krankenkasse als Einzugsstelle für die Insolvenzgeldumlage zuständig. Die Insolvenzgeldumlage wird aus dem Arbeitsentgelt nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden, berechnet. Hierfür ist auf dem Beitragsnachweis ein zusätzliches Feld geschaffen worden, damit die Umlage mit den GSV-Beiträgen abgeführt werden kann.