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Ausbildung

Der erste Schritt in einen neuen Lebensabschnitt

Krankenversicherung nicht vergessen

Berufseinstieg heißt neben dem ersten Geld verdienen auch, sich erstmals um den eigenen Krankenversicherungsschutz kümmern zu müssen. Denn mit dem Ausbildungsbeginn endet in der Regel die Mitversicherung über die Eltern.

Die Kundenberater der BKK machen gerne für eine persönliche Beratung auch einen Hausbesuch, stellen sämtliche notwendige Anträge und erledigen alle Formalitäten, die für Berufsstarter anfallen. Natürlich sind unsere Experten der BKK4YOUng auch erste Anlaufstelle bei allen anderen Fragen rund um die Absicherung der Gesundheit und medizinischer Vorsorge. Dabei ist die BKK mehr als nur Krankenversicherung.

Wer also vorher über die Eltern bei unserer BKK mitversichert war und nun Fragen zum neuen Versicherungsschutz hat kann sich gerne melden. Wir helfen schnell, unkompliziert und individuell weiter

Der erste Schritt in den Job

Die richtige Ausbildungswahl für dein weiteres Leben!
Du solltest dir im Klaren sein welche Berufe zu dir passen. Wenn du dir deine Vorzüge, Stärken und Schwächen aufschreibst, kannst du meistens schon deinen Wunschberuf ableiten.

Du hast bereits einen Ausbildungsplatz gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Damit liegt schon der wichtigste Schritt hinter dir. Damit du einen gelungenen Start in das Berufsleben hinlegst sind noch weitere Schritte nötig. Du benötigst z. B. zum ersten Mal eine eigene Krankenversicherung und einen Versicherungsnummernachweis (bis 2023 Sozialversicherungsausweis genannt).

Was ist zu tun?

Ganz einfach! Melde dich einfach kurz bei uns. Wir kümmern uns gerne um alle Formalitäten der Sozialversicherung. Hier kommst du zu unserer Kontaktseite.

Extra Service

  1. Vorstellungsgespräche

    Du hast Fragen zur Bewerbung oder zu Vorstellungsgesprächen?
    Unsere Experten der BKK4YOUng helfen dir gerne weiter.
     

  2. Kostenloser Kopierservice

    Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen an verschiedenen Praktika gehören ordentlich kopiert und dem Bewerbungsschreiben beigelegt.
    In unseren Geschäftsstellen hast du die Möglichkeit, deine Unterlagen kostenlos zu kopieren.

  3. Kostenloses Bewerbertraining

    Als Service bieten wir dir ein kostenloses Bewerbertraining an. Hier wird z. B. ein Bewerbungsgespräch vor der Kamera trainiert. Frag einfach nach, wann das nächste in deiner Geschäftsstelle oder online stattfindet. Informationen dazu bekommst du jederzeit auch in jeder Geschäftsstelle oder bei BKK4YOUng.

Vor deinem ersten Arbeitstag musst du an verschiedene Formalitäten denken. Wir haben sie für dich zusammengefasst:

Mitgliedsbescheinigung der BKK Faber-Castell & Partner
Ab Beginn der Ausbildung beginnt auch deine erste eigene Krankenversicherung. Die Mitversicherung bei deinen Eltern endet damit. Eine Mitgliedsbescheinigung gibts bei deiner BKK Faber-Castell & Partner. Wir leiten dann gleich diese Bescheinigung direkt an deinen Arbeitgeber weiter. Melde dich einfach kurz bei uns. Wir kümmern uns für dich darum. Hier kommst du zu unserer Kontaktseite.

Versicherungsnummernachweis
Mit Beginn der Ausbildung brauchst du einen Versicherungsnummernachweis. Wir beantragen für dich den Ausweis und die Sozialversicherungsnummer. Die ist wichtig für deine spätere Rente.

Schulzeitbescheinigung
Wenn du bei deinem Schulende das 17. Lebensjahr erreicht hast, kannst du diese Zeit als rentenerhöhende Ausfallzeit anerkennen lassen. Lass dir diese Zeiten auf einer Schulzeitbescheinigung von der Schule bescheinigen und reiche diese bei deiner BKK ein. Diese Bescheinigung ist auch bei uns erhältlich.

Lohnsteuerkarte
Wenn du ledig bist und erstmalig eine Ausbildung beginnst, brauchst du dich nicht um die Beantragung einer Lohnsteuerkarte zu kümmern. Dein Arbeitgeber kann die Steuerklasse 1 unterstellen, wenn du ihm deine Identifikationsnummer (wird dir vom Bundeszentralamt für Steuern schriftlich mitgeteilt), dein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilst. Gleichzeitig musst du ihm schriftlich bestätigen, dass es sich um dein erstes Beschäftigungsverhältnis handelt. Kommt die Steuerklasse 1 für dich als Azubi nicht in Betracht, weil du z. B. eigene Kinder hast oder verheiratet bist, so kannst du beim zuständigen Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen.

Gesundheitszeugnis
Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, musst du bei deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen, dass du für den gewählten Beruf geeignet bist. Diese Untersuchung kannst du beim Hausarzt durchführen lassen.

Girokonto
Falls noch kein eigenes Konto vorhanden ist, musst du für die Überweisung deiner Ausbildungsvergütung eines eröffnen. Einfach informieren, denn viele Banken bieten kostenlose Startkonten.

Vermögenswirksame Leistungen
Fast jeder Arbeitgeber bietet vermögenswirksame Leistungen an. Nimm diese auf jeden Fall in Anspruch. Denn durch den Staat wirst du noch mit einer Sparzulage belohnt. Informiere dich in der Personalabteilung.

Versicherungsnummernachweis
Einen Versicherungsnummernachweis beantragen wir gerne für dich. Nutzen dafür einfach unser Kontaktformular. Der Versicherungsnummernachweis ersetzte zum 1. Januar 2023 den bisherigen Sozialversicherungsnachweis. Falls du einen Sozialversicherungsausweis hast, musst du nichts weiter tun. Bisher ausgestellte Sozialversicherungsausweise bleiben nämlich weiterhin gültig.

Schulzeitbescheinigung
Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten des Schulbesuchs, Fachschulbesuchs, Fachhochschulbesuchs oder Hochschulbesuchs.

Jeder Schüler, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, und weiterhin eine Schule besucht, kann sich diese Schulzeiten im Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers anrechnen lassen. Über die Berücksichtigung der Zeiten als Anrechnungszeiten entscheidet der Rentenversicherungsträger. Bei einem späteren Rentenbezug werden diese angerechneten Schulzeiten positiv angerechnet.

Diese Bescheinigung ist von der jeweiligen Schule auszufüllen. Sie gilt jedoch nur, wenn sie nicht im Voraus ausgestellt wurde, d.h. erst für zurückgelegte Schulzeiten wird die Bescheinigung vom Rentenversicherungsträger anerkannt. Die Bescheinigung der Anrechnungszeiten bekommst du hier bei der Deutschen Rentenversicherung.