Die BKK Faber-Castell & Partner ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ePA Apps der BKK Faber-Castell & Partner.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 14.07.2025) gilt für die aktuell im Apple App Store, Google Play Store und Microsoft Store veröffentlichte ePA App der BKK Faber-Castell & Partner und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil der Gestaltung der App. Dafür werden die folgen-den Maßnahmen und Best Practices umgesetzt:
Die App wird unter Einhaltung der plattformspezifischen Designvorgaben (Material Design [1] für Android, Apple Human Interface Guidelines [2] für iOS) sowie auf Basis von Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Designs und der Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.
Die Benutzeroberfläche der App wird jeweils mithilfe nativer Technologien der jeweiligen Plattform umgesetzt. Dadurch wird eine möglichst umfassende Unterstützung der betriebs-systemspezifischen Funktionen für Barrierefreiheit (zum Beispiel Screenreader, Touch-Feedback) sichergestellt.
Jede neue Funktion, die in die App einfließt, wird von Anfang an unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit geprüft und ausgestaltet. Von der Planung bis zur Umsetzung wird auf den korrekten Einsatz alternativer Beschreibungen für Illustrationen und Symbole sowie deren eindeutige Markierung als inhaltlich oder dekorativ geachtet. Ebenso wird auf sinnvolle Fokusreihenfolgen, korrekte Leserichtung und die Unterstützung variabler Schriftgrößen Wert gelegt.
Auf iOS-Geräten ist die App mit "VoiceOver" [3] nutzbar, dem plattformeigenen Screenreader für iOS. Darüber hinaus können weitere Funktionen des Betriebssystems genutzt werden, sofern diese keine besonderen Anpassungen der App erfordern (zum Beispiel Bildschirmlupe, reduzierte Animationen).
Unter Android ist die App mit "TalkBack" [4] nutzbar, dem auf den meisten Android-Geräten verfügbaren Screenreader von Google. Auch weitere Bedienungshilfen wie Schalterzugriff, Vergrößerung oder Kontrastmodi können genutzt werden, sofern keine spezifischen Anpassungen der App notwendig sind.
Die App wird vom Hersteller regelmäßig hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft. Dabei kommen die Prüfschritte des BITV-Tests nach EN 301 549 (App) zur Anwendung. Aus den Ergebnissen werden gezielt Anpassungen und Verbesserungen abgeleitet.
Möchten Sie uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an service@bkk-faber-castell.de.
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine oder nur eine unvollständige Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit bekommen, können Sie sich online an die Durchsetzungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden. Dort können Sie prüfen lassen, ob die Vorschriften zur Barrierefreiheit eingehalten wurden.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung und Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de