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Erklärung zur Barrierefreiheit – Apps der elektronischen Patientenakte (ePA)

Die BKK Faber-Castell & Partner ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ePA Apps der BKK Faber-Castell & Partner.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 14.07.2025) gilt für die aktuell im Apple App Store, Google Play Store und Microsoft Store veröffentlichte ePA App der BKK Faber-Castell & Partner und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil der Gestaltung der App. Dafür werden die folgen-den Maßnahmen und Best Practices umgesetzt: 

Die App wird unter Einhaltung der plattformspezifischen Designvorgaben (Material Design [1] für Android, Apple Human Interface Guidelines [2] für iOS) sowie auf Basis von Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Designs und der Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet. 

Die Benutzeroberfläche der App wird jeweils mithilfe nativer Technologien der jeweiligen Plattform umgesetzt. Dadurch wird eine möglichst umfassende Unterstützung der betriebs-systemspezifischen Funktionen für Barrierefreiheit (zum Beispiel Screenreader, Touch-Feedback) sichergestellt. 

Jede neue Funktion, die in die App einfließt, wird von Anfang an unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit geprüft und ausgestaltet. Von der Planung bis zur Umsetzung wird auf den korrekten Einsatz alternativer Beschreibungen für Illustrationen und Symbole sowie deren eindeutige Markierung als inhaltlich oder dekorativ geachtet. Ebenso wird auf sinnvolle Fokusreihenfolgen, korrekte Leserichtung und die Unterstützung variabler Schriftgrößen Wert gelegt. 

Auf iOS-Geräten ist die App mit "VoiceOver" [3] nutzbar, dem plattformeigenen Screenreader für iOS. Darüber hinaus können weitere Funktionen des Betriebssystems genutzt werden, sofern diese keine besonderen Anpassungen der App erfordern (zum Beispiel Bildschirmlupe, reduzierte Animationen). 

Unter Android ist die App mit "TalkBack" [4] nutzbar, dem auf den meisten Android-Geräten verfügbaren Screenreader von Google. Auch weitere Bedienungshilfen wie Schalterzugriff, Vergrößerung oder Kontrastmodi können genutzt werden, sofern keine spezifischen Anpassungen der App notwendig sind. 

Die App wird vom Hersteller regelmäßig hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft. Dabei kommen die Prüfschritte des BITV-Tests nach EN 301 549 (App) zur Anwendung. Aus den Ergebnissen werden gezielt Anpassungen und Verbesserungen abgeleitet. 

Welche Bereiche sind eventuell nicht barrierefrei?

Barrieren bei Dokumenten

  • Über die Inhalte von Dokumenten, die durch den Versicherten oder Leistungserbringer in der ePA hinterlegt werden, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.
  • Einwilligungsdokumente für die Nutzung der App sind teilweise nicht barrierefrei.
  • PDFs, welche von der App generiert bzw. konvertiert werden, sind teilweise nicht barrierefrei. Die Inhalte selbst können jedoch barrierefrei innerhalb der App konsumiert werden.
  • Es ist beim Hinzufügen von neuen Dokumenten teilweise nicht ersichtlich, wenn notwendige Daten noch nicht eingegeben wurden, um den Vorgang erfolgreich abschließen zu können.
  • Die ePA App für das Betriebssystem Android unterstützt ausschließlich Hochformat.

Barrieren bei Screenreadern

  • Die Beschreibungen mancher Grafiken oder Icons werden von einem Screenreader nicht korrekt vorgelesen. An den meisten Stellen gibt es zusätzliche zu grafischen Bedienelementen Text, die das Bedienelement beschreiben.
  • Überschriften werden teilweise nicht als Überschrift für einen Screenreader gekennzeichnet.
  • Die App und die Beschreibungen für das Vorlesen durch einen Screenreader liegen ausschließlich in deutscher Sprache vor.

Barrieren bei Navigation und Texteingaben

  • Beim Ändern der E-Mail-Adresse wird nicht automatisch die für E-Mail-Adressen geeignete Tastatur verwendet.
  • Die Kennzeichnung von mittels Tastatur markierter Interaktionselemente ist teilweise zu gering.
  • Bei manchen Links ist nicht gekennzeichnet, wenn dadurch die App verlassen wird.
  • E-Mail-Adressen sind nicht immer klickbar ("mailto" Link).
  • Aus Sicherheitsgründen sind in manchen Textfeldern die Funktionen für Kopieren / Einsetzen / Ausschneiden deaktiviert.
  • Bei der ePA App für mobile Endgeräte ist die Navigation durch die App mittels externer Tastatur nur eingeschränkt möglich
  • Bei der ePA App für das Betriebssystem iOS wird die Kachel "Dokumente" bei hoher Vergrößerungsstufe der Schriftart abgeschnitten dargestellt.

Barrieren bei Fehlermeldungen

  • Fehlermeldungen weisen nicht immer eindeutig auf die konkreten Fehler hin.

Feedback und Kontaktangaben

Möchten Sie uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an service@bkk-faber-castell.de.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine oder nur eine unvollständige Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit bekommen, können Sie sich online an die Durchsetzungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden. Dort können Sie prüfen lassen, ob die Vorschriften zur Barrierefreiheit eingehalten wurden.

Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung und Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de