Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos und nutzen viele unterschiedliche Methoden, um ihren größten Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen: ein eigenes Kind. Unter bestimmten Voraussetzungen haben unfreiwillig kinderlose Ehepaare einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung von Höhe von 50 % für Behandlungen zur künstlichen Befruchtung. Das Gesetz sieht dann einen Zuschuss für maximal acht Versuche bei einer Insemination im Spontanzyklus vor, bei einer Insemination nach hormoneller Stimulation sowie bei den Verfahren IVF (In-Vitro-Fertilisation) und ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) für bis zu drei Versuche.
Über die gesetzlichen Leistungen hinaus unterstützen wir Sie mit dem exklusiven Versorgungsvertrag “BKK Kinderwunsch”. Durch BKK Kinderwunsch können Paare bei einer künstlichen Befruchtung über die Leistungen der Regelversorgung hinaus mit einem Zuschuss rechnen. Dieser erfolgt für einen möglichen weiteren Transfer überschüssig befruchteter Eizellen aus einer vorgelagerten Stimulationstherapie (Kryozyklus). Zudem lässt der Vertrag eine längere Beobachtungszeit zu: Anstelle der üblichen zwei bis drei Tage bleiben der befruchteten Eizelle fünf Tage, um sich zu entwickeln (Blastozystenkultur).
Welche Behandlung aus dem Bereich der Reproduktionsmedizin im Einzelfall geeignet ist, entscheidet Ihr Arzt. Er kann eingehend über die verschiedenen Methoden und deren Vor- und Nachteile beraten.
Die Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruchtung) ist gesetzlich an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Eine weitere Bedingung ist, dass eine hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Maßnahmen tatsächlich auch eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Die Methode der künstlichen Befruchtung soll so gewählt werden, dass sie zur individuellen Situation passt, damit die Chancen auf eine erfolgreiche künstliche Befruchtung gut stehen.
Bevor die Behandlung beginnt, reichen Sie bitte einen ärztlichen Behandlungsplan bei der BKK Faber-Castell & Partner ein. Kosten, die genehmigt werden konnten, werden dann direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Ihren Eigenanteil von 50 % der Kosten zahlen Sie direkt an Ihren Arzt oder in der Apotheke.
Bitte beachten Sie, dass – ganz unabhängig von der gewählten Methode – oft mehrere Behandlungsversuche nötig sind. Die maximale Anzahl der Versuche hängt von der verwendeten Methode ab und ist jeweils in den verbindlichen „Richtlinien über künstliche Befruchtung" des Gemeinsamen Bundesauschusses festgelegt.
Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner haben die Möglichkeit sich durch den Versorgungsvertrag BKK Kinderwunsch zusätzliche Vorteile zu sichern.
Der Versorgungsvertrag BKK Kinderwunsch gilt für Versicherte, die von einem teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentrum in Bayern behandelt werden. Teilnehmende Zentren finden Sie in unserer Praxissuche auf unserem Portal BKK Family Plus.
Auf unserem Portal BKK Family Plus finden Sie weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer umfassenden PremiumLeistung bei Kinderwunsch.
Übrigens: Auf Family Plus finden Sie unsere Zusatzleistungen für Familien in allen Lebenslagen zielgruppengerecht aufbereitet und für die jeweilige Lebensphase leicht und schnell recherchierbar. So haben Sie immer einen Überblick, welche Extras Sie in welcher Lebensphase – vom Kinderwunsch bis zu Teenagern und jungen Erwachsenen – wir Ihnen bieten.

