Unser umfangreiches Leistungs- und Serviceangebote haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengefasst.
Vorsorge während der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft ist es wichtig, die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen um eine optimale ärztliche Betreuung für Mutter und Kind sicherzustellen. Für ärztliche Verordnungen im Rahmen der Vorsorge und bei Erkrankungen aufgrund der Schwangerschaft müssen Sie in der Apotheke keine Zuzahlungen leisten. Bis zu drei Ultraschalluntersuchungen werden von der BKK Faber-Castell & Partner übernommen.
Entbindung
Wir übernehmen die vollen Kosten für die stationäre Entbindung. Bei diesem Aufenthalt im Krankenhaus entstehen für Sie keine Zuzahlungen. Außerdem leisten wir Zuschüsse zur Entbindung im Geburtshaus oder zu Hause.
Während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung kann es sein, dass Sie nicht nur ärztliche Hilfe benötigen, sondern auch eine Haushaltshilfe, weil Ihnen die Weiterführung des Haushaltes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist und keine weitere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. In diesem Fall bietet die BKK Faber-Castell & Partner eine Haushaltshilfe als Mehrleistung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Weitere Informationen zur PremiumPlusLeistung „Haushaltshilfe“ finden Sie auf der entsprechenden Seite.
In den letzten Wochen der Schwangerschaft und für die Betreuung während der Geburt können Sie sich eine Hebamme suchen, die Ihnen in dieser Zeit zur Seite steht. Sie hilft Ihnen bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen, berät Sie bei Ihren Fragen, übernimmt die Geburtsvorbereitung und betreut Sie während und nach der Entbindung. Ein Geburtsvorbereitungskurs beginnt im sechsten und siebten Schwangerschaftsmonat und wird von der BKK Faber-Castell & Partner bezahlt. Die Kurse werden in Kliniken und bei den Hebammen angeboten. Dort können werdende Mütter und Väter Fragen stellen und miteinander bzw. voneinander lernen. Gebühren für die Teilnahme des Partners müssen selbst getragen werden. Nach der Entbindung wird von Ihrer Hebamme meist auch eine Rückbildungsgymnastik angeboten.
Für Geburten erstattet die BKK Faber-Castell & Partner bis zu 250 € je Schwangerschaft, die für die Rufbereitschaft der Hebamme entstehen. Hebammen in Ihrer Nähe finden Sie über den kostenfreien BKK HebammenFinder. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Auf der Seite zur Hebammenrufbereitschaft erfahren Sie mehr.
Werdende Mütter, die vor der Entbindung in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird ab 6 Wochen vor dem geplanten Entbindungstag für insgesamt 14 Wochen gezahlt.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Nettoeinkommens. Als Berechnungsgrundlage dienen die letzten drei Nettoeinkommen vor Beginn der Schutzfrist. Die BKK zahlt bis zu 13 € pro Kalendertag. Den Differenzbetrag zahlt der Arbeitgeber. Frauen, die vor der Entbindung Arbeitslosengeld I bezogen haben, erhalten das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes I. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder auch bei einer Familienversicherung besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen. Während des Mutterschaftsgeldbezuges bleiben Sie beitragsfrei versichert als Mitglied der BKK Faber-Castell & Partner. Um das Mutterschaftsgeld rechtzeitig auszahlen zu können, stellt der behandelnde Frauenarzt vor der Entbindung eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung aus. Diese reichen Sie dann bitte ausgefüllt (Rückseite) bei uns ein. Für werdende Mütter, die familienversichert sind und eine geringfügige Beschäftigung ausüben, gibt es die Möglichkeit, Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt zu beantragen:
Die Anschrift lautet:
Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Beratungshotline
(9.00 12.00 Uhr): 0228/619-1888
E-Mail: Poststelle@BVA.de
Das Elterngeld hat das Erziehungsgeld abgelöst und soll in erster Linie berufstätigen Paaren die Entscheidung für Nachwuchs erleichtern. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nämlich nach dem Einkommen des Elternteils, der aus dem Beruf aussteigt und eine Babypause einlegt.
Noch mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Zentrums Bayern Familien und Soziales.
Wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können Sie in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes Elternzeit beantragen. Die Elternzeit kann entweder von einem Elternteil genommen werden, sie kann aber unter den Eltern aufgeteilt werden oder sogar von beiden Eltern gleichzeitig genommen werden. Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Dies ist eine elegante Lösung, Familie und Beruf zu vereinbaren. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese beim jeweiligen Arbeitgeber schriftlich verlangt werden. Während Sie in Elternzeit sind, darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht kündigen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Elternzeit.
Mit der Geburt eines Kindes stehen Eltern vor vielen Fragen und Herausforderungen. Fachkundige Unterstützung liefert der Baby-Kompass (pdf, 8,8 MB). In der ab sofort erhältlichen zehnten Auflage begleitet die Broschüre frisch gewordene Eltern das ganze erste Lebensjahr ihres Nachwuchses.
Die Themen reichen von Fragen zur Ernährung von Mutter und Kind über medizinische Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Allergien, Stillen, den Umgang mit Krankheitssymptomen und vielem weiteren praktischen Wissen.
Wichtige Fristen für Elternzeit, Mutterschutz und Entgeltfortzahlung/Krankengeld erhalten Sie im Fristenkalender.
Hebammenrufbereitschaft