Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen insgesamt neun Untersuchungen (U1-U9). Die ersten Untersuchungen werden unmittelbar nach der Geburt vorgenommen. Dabei handelt es sich um das so genannte Neugeborenen-Screening. Die Eltern bekommen gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Untersuchung ansteht.
Besonderes Augenmerk wird auf die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes gelegt. Es wird u.a. untersucht, ob angeborene Stoffwechselstörungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen vorliegen.
Zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr erfolgt eine Jugenduntersuchung (J1).
Neben der körperlichen Entwicklung wird bei dieser Vorsorgeuntersuchung verstärkt auch auf auffällige seelische Entwicklungen, gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen-, Alkohol- und Drogenkonsum) und Schulleistungsprobleme geachtet und versucht, Störungen zu erkennen. Denn umso größer ist dann die Chance, dass Ihrem Kind geholfen werden kann.