In den Jahren 2024 und 2025 können Elternteile pro Jahr und pro Kind unter 12 Jahren für 15 Tage Kinderkrankengeld erhalten. Bei mehreren Kindern unterstützen wir finanziell sogar bis zu 35 Tage pro Elternteil und Kalenderjahr. Alleinerziehende bekommen pro Kind und Jahr bis zu 30 Tage Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 70 Tage im Kalenderjahr. Das Kinderkrankengeld wird nach dem ausgefallenen Arbeitsentgelt berechnet und beläuft sich auf ca. 90 % Ihres Netto-Lohns.
Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus. Bitte füllen Sie diese auf der Rückseite aus und reichen Sie diese bei uns ein. Alternativ können Sie auch den Antrag in unserem Download-Center verwenden oder ihn direkt in unserer Online-Geschäftsstelle ausfüllen. In diesem Fall legen Sie bitte die Bescheinigung Ihres Arztes dazu. Wir lassen uns von Ihrem Arbeitgeber Ihren Verdienst bescheinigen und überweisen Ihnen dann das Kinderkrankengeld.
Wer sein krankes Kind pflegt, kann von der Arbeit freigestellt werden. Berufstätige Eltern haben in dieser Zeit Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Das Download-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen. Unseren Antrag auf Kinderkrankengeld finden Sie im Download-Center. Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.