Regulär erhalten Sie für ein Kind unter 12 Jahren 10 Tage im Kalenderjahr Kinderkrankengeld. Haben Sie mehrere Kinder, unterstützen wir Sie finanziell sogar bis zu 25 Tage pro Kalenderjahr. Alleinerziehende bekommen pro Kind bis zu 20 Tage Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern bis zu 50 Tage im Kalenderjahr. Das Kinderkrankengeld wird nach Ihrem ausgefallenen Arbeitsentgelt berechnet und beläuft sich auf ca. 90% Ihres Netto-Lohns.
Sonderregelung für 2024 und 2025
In den Jahren 2024 und 2025 können Elternpaare das Kinderkrankengeld für maximal 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil beanspruchen. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind.
Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus. Bitte füllen Sie diese auf der Rückseite aus und reichen Sie diese bei uns ein. Alternativ können Sie auch den Antrag in unserem Online-Center verwenden. In diesem Fall legen Sie bitte die Bescheinigung Ihres Arztes dazu. Wir lassen uns von Ihrem Arbeitgeber Ihren Verdienst bescheinigen und überweisen Ihnen dann das Kinderkrankengeld.
Wer sein krankes Kind pflegt, kann von der Arbeit freigestellt werden. Berufstätige Eltern haben in dieser Zeit Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Das Download-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen. Unseren Antrag auf Kinderkrankengeld finden Sie im Download-Center. Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.