Für ein Kind unter 12 Jahren erhalten Sie 10 Tage im Kalenderjahr Kinderkrankengeld. Haben Sie mehrere Kinder, unterstützen wir Sie finanziell sogar bis zu 25 Tage pro Kalenderjahr. Alleinerziehende bekommen pro Kind bis zu 20 Tage Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern bis zu 50 Tage im Kalenderjahr.
Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus. Bitte füllen Sie diese auf der Rückseite aus und reichen Sie diese bei uns ein. Alternativ können Sie auch den Antrag in unserem Online-Center verwenden. In diesem Fall legen Sie bitte die Bescheinigung Ihres Arztes dazu. Wir lassen uns von Ihrem Arbeitgeber Ihren Verdienst bescheinigen und überweisen Ihnen dann das Kinderkrankengeld.
Aufgrund der Corona-Lage wurde die Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld im Jahr 2021 nochmal verlängert. Die Regelengen gelten rückwirkend ab dem 05.01.2021 bis zum 31.12.2021. Für jedes Kind unter 12 Jahren besteht ein maximaler Anspruch von 20 Arbeitstagen, Alleinerziehende haben ein Anrecht auf maximal 40 Arbeitstage. Der Höchstanspruch ab drei Kindern ist 45 Arbeitstage bzw. 90 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.
Voraussetzung ist, dass das Kind pandemiebedingt beaufsichtigt oder betreut werden musste, eine andere im Haushalt lebende Person die Beaufsichtigung oder Betreuung des Kindes nicht übernehmen konnte und der Versicherte deshalb seiner Arbeit ferngeblieben ist. Pandemiegedingt ist eine Bescheinigung der Schule bzw. der Einrichtung ist erforderlich. Sofern das Kind wegen einer Krankheit betreut werden muss, gilt die Bescheinigung des Arztes
Versicherten ist es freigestellt, ob sie bei pandemiebedingter Betreuung Kinderkrankengeld oder die Leistung nach dem Infektionsschutzgesetz über den Arbeitgeber in Anspruch nehmen.
Das Download-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen.
Unseren Antrag auf Kinderkrankengeld (pdf, 200kB) finden Sie im Download-Center.
Bitte beachten Sie: Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.
Übrigens: Das Kinderkrankengeld wird nach Ihrem ausgefallenen Arbeitsentgelt berechnet und beläuft sich auf ca. 90% Ihres Netto-Lohns.