Unser Sozialversicherungslexikon bietet Ihnen klare und verständliche Informationen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Von grundlegenden Themen bis hin zu spezifischen Fachbegriffen – hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
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Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben die nachfolgenden Zuzahlungen an die entsprechenden Leistungserbringer zu zahlen.
| Leistung der Krankenversicherung | Zuzahlung |
| Krankenhausbehandlung, Anschlussrehabilitation | 10 EUR je Kalendertag, max. für 28 Kalendertage je Kalenderjahr |
| Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, kalendertäglich | 10 EUR |
| Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, je Behandlungstag | 10 EUR |
| Heilmittel | 10 % der Kosten + 10 EUR je Verordnung |
| Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten je Kalendertag, maximal für 28 Kalendertage je Kalenderjahr + 10 EUR je Verordnung |
| Arznei-, Verband- und Hilfsmittel | 10 % des Abgabepreises, mind. 5 EUR, max. 10 EUR, allerdings nicht mehr als die Kosten des Mittels, teilweise zuzahlungsfrei |
| Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | 10 % der Kosten je Packung, höchstens 10 EUR für den Monatsbedarf je Indikation |
| Soziotherapie, Haushaltshilfe | 10 % der Kosten je Kalendertag, mind. 5 EUR, max. 10 EUR, allerdings nicht mehr als die Kosten |
| Fahrkosten | 10 % der Kosten, je Fahrt mind. 5 EUR, max. 10 EUR, allerdings nicht mehr als die Kosten (die Zuzahlung fällt auch für unter 18-Jährige an) |