Menü
Mitglied werden

SV-Lexikon

Ihr Wissensportal rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht

Unser Sozialversicherungslexikon bietet Ihnen klare und verständliche Informationen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Von grundlegenden Themen bis hin zu spezifischen Fachbegriffen – hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Mit praktischen Beispielen, verständlichen Erklärungen und hilfreichen Verweisen zu relevanten Gesetzen und Urteilen machen wir komplexe Inhalte greifbar. Dank einer intuitiven Suchfunktion gelangen Sie schnell zu den gewünschten Informationen und können sich bei Bedarf tiefer in verwandte Themen einlesen.

Wählen Sie ein Thema aus der folgenden Liste:

oder durchsuchen Sie das Lexikon nach einem Suchbegriff:

Pflegebedürftigkeit

(§ 14 SGB XI) Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb die Hilfe anderer bedarf. Dabei muss es sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Dauerhaftigkeit des Hilfebedarfs ist gegeben, wenn der Bedarf für mindestens sechs Monate besteht.

Die Pflegebedürftigkeit wird nach Antragstellung des Versicherten vom Medizinischen Dienst oder eines anderen von der Pflegekasse beauftragten Gutachters geprüft und von der Pflegekasse festgestellt.