Die Meldungen zur Sozialversicherung werden jedoch nicht an die zuständige Einzugsstelle, sondern an die Mini-Jobzentrale der Bundesknappschaft übermittelt. Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind im sogenannten „Haushaltsscheckverfahren“ zu melden. Mehr dazu erfahren Sie bei der Minijob-Zentrale.
Weiterführende Informationen zu Geringfügige Beschäftigungen finden Sie im Lexikon.