In der Regel muss ein Antrag auf Ausstellung einer Entsendebescheinigung vor der tatsächlichen Entsendung gestellt werden. Oftmals ergeben sich die Entsendungenen kurzfristig und der Arbeitnehmer wird schon am Folgetag entsandt, sodass für die Antragsstellung kaum noch Zeit bleibt. Die Bescheinigungen A1 / E 101 können jedoch auch noch nachträglich ausgestellt werden.
Für Entsendungen bis zu einer Woche kann auf eine Antragsstellung verzichtet werden. Da es jedoch dazu kommen kann, dass der Arbeitnehmer im Ausland kontrolliert wird und sich dadurch Arbeitsverzögerungen ergeben können, empfehlen wir Ihnen dringend nach wie vor einen Antrag auf Ausstellung der Entsendebescheinigung zu stellen und Ihrem Arbeitnehmer eine Kopie mitzugeben.