Eine plötzliche Erkrankung oder ein unerwarteter Unfall können dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen.In solchen Momenten ist es beruhigend zu wissen, dass vorgesorgt wurde.Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie frühzeitig festlegen, wer in Ihrem Sinne handeln und welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.So behalten Sie auch in schwierigen Zeiten die Kontrolle über Ihre persönlichen Angelegenheiten und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen.
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Dies kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten oder aller Angelegenheiten beziehen. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird.
Für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind über medizinische Behandlung oder ärztliche Eingriffe selbst entscheiden zu können, können Sie mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese untersagen. Der behandelnde Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen. In diesem Fall ist eine Einwilligung des Betreuers bzw. der bevollmächtigten Person nicht mehr erforderlich, da Sie diese Entscheidung vorab selbst getroffen haben.
Weiterführende Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie vorgefertigte Formulare finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.