Sie haben bundesweit die freie Wahl unter den zugelassenen Krankenhäusern, bei denen wir alle medizinisch erforderlichen Leistungen übernehmen solange dies aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Dazu zählen u. a. die ärztliche Behandlung und Pflege, operative Leistungen, Arzneimittel, Unterkunft und Verpflegung.
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Selbstbeteiligung von 10 € pro Tag (für längstens 28 Tage) vorgeschrieben. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Kinder bzw. Jugendliche bis 18 Jahre sind davon befreit.
Versicherte, die kurz vor einem Krankenhausaufenthalt stehen, beschäftigen sich vielfach mit den folgenden Fragen:
Jedes zugelassene Krankenhaus in Deutschland muss seit 2005 so genannte strukturierte Qualitätsberichte veröffentlichen. Diese Berichte werden alle zwei Jahre aktualisiert. Sie sollen über Anzahl und Art der Krankenhausleistungen und über aktuelle Maßnahmen der Qualitätssicherung nachvollziehbare Auskünfte geben.
Der BKK KlinikFinder unterstützt Sie bei der Wahl eines geeigneten Krankenhauses.
Wir beraten wir Sie bei der Wahl des passenden Krankenhaus.