Versicherte können bei Vorliegen besonderer Indikationen (z.B. schwere chronische Erkrankung, Multimorbidität, prekäre Versorgungssituation) ein Entlassungsmanagement beanspruchen. Das Krankenhaus entscheidet über die Durchführung und übernimmt die Organisation.
Mit Hilfe der Möglichkeiten im Rahmen des Entlassungsmanagements soll für Versicherte die Versorgung für die Zeit nach der Entlassung organisiert und sichergestellt werden. Betroffen hiervon ist die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des Entlassungsmanagements, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie.