Dabei gibt es drei Schwerpunkte. Zum einen die Behandlungspflege. Sie enthält ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, wie z. B. Verband-Wechsel oder Injektionen.
Bei der Grundpflege zählen z. B. Bewegungs-Übungen oder die Körperpflege dazu. Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört ebenfalls zur häuslichen Krankenpflege. Darunter fällt z. B. die Zubereitung von Mahlzeiten.
An diese Schwerpunktleistungen, die im Übrigen nur durch geeignete Pflegekräfte wie Sozialstationen oder private Pflegedienste erbracht werden dürfen, sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Die Verordnung erfolgt durch Ihren Arzt (auf einem entsprechenden Vordruck), der die Angaben über den Grund der häuslichen Krankenpflege, sowie die Art, Intensität und die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Maßnahme enthält. Bitte reichen Sie diesen Vordruck in Ihrer Geschäftsstelle ein.
Zuzahlung:
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres haben Versicherte die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Kalendertage pro Jahr und zusätzlich 10 € je Verordnung zu leisten.