Die BKK Faber-Castell & Partner unterstützt Sie und übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Voraussetzung ist, dass ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Auch bei schweren Erkrankungen, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer umfangreichen ambulanten Krankenhausbehandlung helfen wir Ihnen. Wenn während Ihrer Schwangerschaft oder Entbindung eine Haushaltshilfe erforderlich wird, können wir Kosten übernehmen.
Das Download-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen.
Den Antrag - Haushaltshilfe (pdf, 313kB) finden Sie im Download-Center.
Bitte beachten Sie: Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.
Wir benötigen ein Attest Ihres Arztes (außer Sie befinden Sich in stationärer Behandlung). Grundvoraussetzung ist immer, dass niemand im Haushalt lebt, der die Weiterführung übernehmen kann.
Wir haben Verträge mit zahlreichen Organisationen (z. B. Caritas, Rotes Kreuz, hauswirtschaftlicher Fachservice, private Unternehmen). Diese rechnen die Kosten in der Regel direkt mit uns ab.
Wenn Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad den Haushalt weiterführen (z.B. Ehegatte, Eltern, Geschwister oder Schwägerinnen) kann die BKK Faber-Castell & Partner den Verdienstausfall bis zum Maximalsatz bzw. die Fahrkosten erstatten.
Auch eine Kostenübernahme für private nicht verwandte Personen (z. B. Freundin, Nachbarin) ist möglich. In diesen Fällen gelten Stunden- bzw. Tageshöchstssätze.
Die Zuzahlung beläuft sich lediglich auf 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 € und höchstens 10 €, pro Kalendertag der Inanspruchnahme). Diese Zuzahlung entfällt zusätzlich, wenn Ihre Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich wird.