Ihr Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Informieren Sie uns bitte spätestens innerhalb einer Woche über Ihre Arbeitsunfähigkeit, denn ohne Meldung ruht der Krankengeldanspruch.
Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie grundsätzlich 6 Wochen lang Ihr Arbeitsentgelt weitergezahlt. Vorerkrankungen können auf diesen Anspruch angerechnet werden.
Fristen für Entgeltfortzahlung und Krankengeld können Sie taggenau in unserem Fristenkalender einsehen.
Das Krankengeld ist in der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich festgelegt. Mit der Krankentagegeldversicherung unseres Kooperationspartners NÜRNBERGER schließen Sie die Lücke zwischen dem gesetzlich geregelten Krankengeld und Ihrem Nettoeinkommen. Hier geht es zu unserem Partner NÜRNBERGER Versicherung.