Ihr Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Informieren Sie uns bitte spätestens innerhalb einer Woche über Ihre Arbeitsunfähigkeit, denn ohne Meldung ruht der Krankengeldanspruch.
Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie grundsätzlich 6 Wochen lang Ihr Arbeitsentgelt weitergezahlt. Vorerkrankungen können auf diesen Anspruch angerechnet werden.
Fristen für Entgeltfortzahlung und Krankengeld können Sie taggenau in unserem Fristenkalender einsehen.