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SV-Lexikon

Ihr Wissensportal rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht

Unser Sozialversicherungslexikon bietet Ihnen klare und verständliche Informationen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Von grundlegenden Themen bis hin zu spezifischen Fachbegriffen – hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Mit praktischen Beispielen, verständlichen Erklärungen und hilfreichen Verweisen zu relevanten Gesetzen und Urteilen machen wir komplexe Inhalte greifbar. Dank einer intuitiven Suchfunktion gelangen Sie schnell zu den gewünschten Informationen und können sich bei Bedarf tiefer in verwandte Themen einlesen.

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Umlagen

Die Entgeltfortzahlungsversicherung wird durch Umlagen der Arbeitgeber finanziert. Die Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen wegen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und bei Mutterschaft (U2) sind von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, nach dem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären (Beitragsbemessungsgrundlage). Das Arbeitsentgelt ist dabei höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.

U1: An dieser Versicherung nehmen alle Firmen teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

U2: Unabhängig von der Größe nehmen an der U2 grundsätzlich alle Arbeitgeber teil. Das gilt auch für Unternehmen, die keine weiblichen Mitarbeiter beschäftigen.

Die Einzugsstellen (= die zuständigen Krankenkassen) ziehen neben der U1- und  U2-Umlagen auch die Umlage zum Insolvenzgeld monatlich von den Arbeitgebern ein. Die Krankenkassen leiten die Umlagegelder für das Insolvenzgeld unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit weiter.