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SV-Lexikon

Ihr Wissensportal rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht

Unser Sozialversicherungslexikon bietet Ihnen klare und verständliche Informationen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Von grundlegenden Themen bis hin zu spezifischen Fachbegriffen – hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Mit praktischen Beispielen, verständlichen Erklärungen und hilfreichen Verweisen zu relevanten Gesetzen und Urteilen machen wir komplexe Inhalte greifbar. Dank einer intuitiven Suchfunktion gelangen Sie schnell zu den gewünschten Informationen und können sich bei Bedarf tiefer in verwandte Themen einlesen.

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Selbstständige

Selbstständige sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und für ihre soziale Absicherung allein verantwortlich.

Nach § 2 SGB VI sind in der Rentenversicherung ausnahmsweise versicherungspflichtig selbstständig tätige

  • Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen;

  • Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen;

  • Hebammen und Entbindungspfleger;

  • Seelotsen;

  • Künstler und Publizisten;

  • Hausgewerbetreibende;

  • Küstenschiffer und Küstenfischer;

  • Gewerbetreibende, die u. a. in die Handwerksrolle eingetragen sind;

  • Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und im Regelfall nur für einen Auftraggeber tätig sind.

In der Krankenversicherung können sich Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern. In der Pflegeversicherung sind diese Personengruppen dann automatisch pflichtversichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung möglich.