Unser Sozialversicherungslexikon bietet Ihnen klare und verständliche Informationen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Von grundlegenden Themen bis hin zu spezifischen Fachbegriffen – hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
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Die Grundkündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen gemäß § 622 Abs. 2 BGB auf
Während der Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, § 622 Abs. 3 BGB.
Einzelvertraglich können längere Fristen vereinbart werden, wobei für den Arbeitnehmer keine längere Kündigungsfrist gelten darf als für den Arbeitgeber. Eine Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen ist nur möglich für Aushilfen, die weniger als drei Monate beschäftigt werden, und in Betrieben mit nicht mehr als 20 Arbeitnehmern. Die Kündigungsfrist muss im letzten Fall mindestens vier Wochen betragen, wobei von den verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622 Abs. 2 BGB nach dem Gesetzeswortlaut in § 622 Abs. 5 BGB nicht abgewichen werden darf.
Der folgenden Aufstellung kann man entnehmen, wann eine Kündigung zugehen muss, um wirksam eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2026 herbeiführen zu können.
Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen
bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu zehn JahrenEnde des
ArbeitsverhältnissesBeschäftigungsdauer
weniger als 2 JahreBeschäftigungsdauer
ab 2 JahrenBeschäftigungsdauer
ab 5 JahrenBeschäftigungsdauer
ab 8 Jahren Zustellung der Kündigung muss erfolgen bis Zustellung der Kündigung muss erfolgen bis Zustellung der Kündigung muss erfolgen bis Zustellung der Kündigung muss erfolgen bis 15.1.2026 18.12.2025 31.1.2026 3.1.2026* 31.12.2025 29.11.2025 30./31.10.2025 15.2.2026 17.1.2026 28.2.2026 31.1.2026 31.1.2025 31.12.2025 29.11.2025 15.3.2026 14.2.2026 31.3.2026 3.3.2026 28.2.2026 31.1.2026 31.12.2025 15.4.2026 17.3.2026 30.4.2026 2.4.2026 31.3.2026 28.2.2026 31.1.2026 15.5.2026 17.4.2026 31.5.2026 2.5.2026 30.4.2026 31.3.2026 28.2.2026 15.6.2026 18.5.2026 30.6.2026 2.6.2026 30.5.2026 30.4.2026 31.3.2026 15.7.2026 17.6.2026 31.7.2026 3.7.2026 30.6.2026 30.5.2026 30.4.2026 15.8.2026 18.7.2026 31.8.2026 3.8.2026 31.7.2026 30.6.2026 30.5.2026 15.9.2026 18.8.2026 30.9.2026 2.9.2026 29.8.2026 31.7.2026 30.6.2026 15.10.2026 17.9.2026 31.10.2026 2.10.2026 30.9.2026 31.8.2026 31.7.2026 15.11.2026 17.10.2026 30.11.2026 2.11.2026* 30./31.10.2026* 30.9.2026 31.8.2026 15.12.2026 17.11.2026 31.12.2026 3.12.2026 30.11.2026 30./31.10.2026* 30.9.2026
* Liegt der Fristbeginn (Tag der Zustellung der Kündigung) auf einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag könnte der Zugang problematisch werden. Zur Sicherheit sollte die Kündigung dann spätestens am letzten Werktag davor zugehen.