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SV-Lexikon

Ihr Wissensportal rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht

Unser Sozialversicherungslexikon bietet Ihnen klare und verständliche Informationen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Von grundlegenden Themen bis hin zu spezifischen Fachbegriffen – hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Mit praktischen Beispielen, verständlichen Erklärungen und hilfreichen Verweisen zu relevanten Gesetzen und Urteilen machen wir komplexe Inhalte greifbar. Dank einer intuitiven Suchfunktion gelangen Sie schnell zu den gewünschten Informationen und können sich bei Bedarf tiefer in verwandte Themen einlesen.

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Freiwillige Pflegeversicherung

(§ 26 SGB XI) In der sozialen Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung, wenn die Versicherung endet. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Erfüllung einer Vorversicherungszeit (in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens zwölf Monate versichert gewesen). Die freiwillige Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn keine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, denn diese würde bereits Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung auslösen.