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SV-Lexikon

Ihr Wissensportal rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht

Unser Sozialversicherungslexikon bietet Ihnen klare und verständliche Informationen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Von grundlegenden Themen bis hin zu spezifischen Fachbegriffen – hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Mit praktischen Beispielen, verständlichen Erklärungen und hilfreichen Verweisen zu relevanten Gesetzen und Urteilen machen wir komplexe Inhalte greifbar. Dank einer intuitiven Suchfunktion gelangen Sie schnell zu den gewünschten Informationen und können sich bei Bedarf tiefer in verwandte Themen einlesen.

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Berufskrankheit

(§ 9 SGB VII) Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) bezeichnet sind und die Versicherte infolge einer unfallversicherten Tätigkeit erleiden.

Grundsätzliche Voraussetzung für Versicherungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Berufskrankheit ist, dass diese bei Ausübung einer versicherten Tätigkeit über einen längeren Zeitraum entstanden ist und ein Zusammenhang zwischen Arbeit und der schädigenden Wirkung sowie ein Zusammenhang zur Erkrankung besteht.

Typische Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats sowie Erkrankungen durch anorganische Stäube (Asbestose und Silikose). In der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung sind die Krankheiten, die im Zusammenhang mit der unfallversicherten Tätigkeit stehen, aufgeführt.

Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, so muss dieses dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden.