Unser Sozialversicherungslexikon bietet Ihnen klare und verständliche Informationen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Von grundlegenden Themen bis hin zu spezifischen Fachbegriffen – hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
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Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen zur Sozialversicherung und im Beitragsnachweis des Arbeitgebers mit einem vierstelligen nummerischen Schlüssel zu versehen. Die Zahlen für die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist. Im Feld der Arbeitslosenversicherung wird auch die Umlage für das Insolvenzgeld verschlüsselt. Keine Beitragspflicht wird mit der Ziffer 0 ausgewiesen.
| Beschäftigungsverhältnis | Personengruppe | Beitragsgruppe KV/RV/AV/PV |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer | ||
| - pflichtversichert | 101 | 1111 |
| - mit Rentenbezug aus Versorgungswerk | 101 | 1011 |
| - PKV | 101 | 0110 |
| - freiwillige KV, Selbstzahler | 101 | 0111 |
| - freiwillige KV, Firmenzahler | 101 | 9111 |
| Auszubildender | 102 | 1111 |
| Studenten | ||
| - vorgeschriebenes Vorpraktikum | 105 | 0110 |
| - vorgeschriebenes Zwischenpraktikum | 190 | 0000 |
| - vorgeschriebenes Nachpraktikum mit Entgelt | 101 | 1111 |
| - vorgeschriebenes Nachpraktikum ohne Entgelt | 105 | 0110 |
| Werkstudenten | 106 | 0100 |
| Versicherungsfreie Altersvollrentner | ||
| - vor Erreichen der Altersgrenze | 119 | 0110 |
| - nach Erreichen der Altersgrenze | 119 | 0300 |
| Versicherungspflichtige Altersvollrentner | ||
| - vor Erreichen der Altersgrenze | 120 | 3111 |
| - nach Erreichen der Altersgrenze | 120 | 3301 |