Die Reform der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) wurde verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz sollen Bürger ab 2027 renditeorientierter für das Alter vorsorgen können. Unter anderem wird die Riester-Rente durch neue, flexiblere, renditenstärkere und kostengünstigere Produkte ersetzt.
Die Berechnung der Zulage erfolgt künftig beitragsproportional. Je mehr die Sparerin oder der Sparer einzahlen, desto höher fällt die Förderung aus. Die bisherigen steuerlichen Anreize werden beibehalten: Die Beiträge zum Altersvorsorgeprodukt sind in der Ansparphase steuerfrei, in der Auszahlungsphase werden die Leistungen dann besteuert. Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert.
Die neue Fördersystematik
- Ab Januar 2027 können auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit und Pflichtmitglieder der berufsständigen Versorgungseinrichtungen wie zum Beispiel in einem Versorgungswerk pflichtversicherte Ärztinnen und Ärzte erstmals von einer steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren.
- Die Grundzulage wird proportional zum geleisteten Eigenbeitrag gezahlt. Für jeden eingezahlten Euro gibt es 50 Cent Grundzulage, bis zu einem Maximalbetrag von 360,00 Euro. Für weitere bis zu 1.440,00 Euro Beitrag beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro. Die Grundzulage kann also künftig bis zu 540,00 Euro jährlich betragen.
- Ein zulageberechtigter Elternteil erhält für jedes Kind für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300,00 Euro 1 Euro als Kinderzulage.
Im Rahmen des Sonderausgabenabzuges können maximal 1.800,00 Euro zuzüglich des Zulagenanspruchs geltend gemacht werden.

