Wir wollen, dass Sie möglichst lange richtig zubeißen können.
Die Kosten für die medizinisch notwendige Zahn- und Parodontosebehandlung, vorbeugende Maßnahmen sowie die zahnärztliche Behandlung beim Vertragsarzt Ihrer Wahl werden von uns übernommen. Als Versicherter der BKK Faber-Castell & Partner haben Sie Anspruch auf zahnerhaltenden Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen usw.).
Diese Leistungen werden direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.
Vorsorge lohnt sich! Versicherte, die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sollten sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen, Versicherte die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, mindestens einmal im Kalenderjahr. Außerdem wird die Zahnsteinentfernung 1x jährlich von der BKK Faber-Castell & Partner übernommen.
Für Kinder von 2 bis 6 Jahren sollten drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen erfolgen. Der Abstand zwischen den Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens 12 Monate. Vom 12. bis 17. Lebensjahr wird die sogenannte Individialprophylaxe durchgeführt. Diese Leistung enthält die Erhebung des Mundhygienestatus, eine Mundgesundheitsaufklärung und die lokale Flouridierung der Zähne. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Krankenversicherungskarte.
Sichern Sie sich Ihren Zahnersatz-Bonus und lassen Sie sich die Kontrolluntersuchungen abstempeln. Gerne senden wir Ihnen ein Bonusheft zu!
Sollte eine Zahnfüllung notwendig werden, so übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner dafür die Kosten. Amalgamfüllungen gibt es kostenfrei für alle Versicherten über die Krankenversicherungskarte. Bei Kunststofffüllungen werden ebenfalls die normalen Vertragskosten über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Evtl. Mehrkosten (z. B. auch Inlays oder Compositefüllungen) sind vom Versicherten selbst zu tragen. Bei Ausnahmeindikationen (z. B. Allergien) können ggf. höhere Kosten übernommen werden.
Sprechen Sie uns ggf. im Vorfeld der Behandlung an. Ansprechpartner finden Sie in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle.
Nutzen Sie unser Beratungsangebot vor Beginn einer Zahnbehandlung bis zur Bewertung des zahnärztlichen Kostenvoranschlags.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Zahnexpertenberatung.
Damit Ihre Zähne möglichst lange gesund bleiben und Sie allen Grund zum Lächeln haben, helfen neben dem regelmäßigen Zähneputzen plus Zahnseide und Mundspülung auch die jährlichen Zahngesundheitsuntersuchungen. Dafür belohnen Sie sich selbst mit schönen Zähnen – und wir als Ihre BKK Sie mit attraktiven Boni, sofern Sie diese Untersuchungen in Ihr Zahn-Bonusheft eintragen lassen.
Auf diese Weise sichern Sie sich auch höhere Zuschüsse, sollte irgendwann doch einmal Zahnersatz, etwa als Krone oder Brücke, notwendig werden. Das Zahn-Bonusheft hilft dabei, nicht nur Geld zu sparen, sondern dient auch als Erinnerungsstütze für den regelmäßigen Kontrolltermin in der Zahnarztpraxis. Bei dieser Gelegenheit können erste leichte Erkrankungen eines Zahns oder des Zahnfleischs früh erkannt und mit vergleichsweise geringem Aufwand behandelt werden.
Tipp: Bewahren Sie Ihr Zahn-Bonusheft am besten bei Ihrer Gesundheitskarte auf. So geht es nicht so schnell verloren und Untersuchungen werden regelmäßig eingetragen. Und falls doch einmal ein Nachweis fehlt: Bitten Sie Ihre(n) Zahnärztin/Zahnarzt zeitnah, diesen zu ergänzen – das funktioniert in der Regel problemlos.