In der Vergangenheit hat sich der Begriff Badekur für diese Leistung geprägt.
Sie wählen in einem anerkannten Kurort ein Hotel oder Pension frei aus. Für die Behandlung beim Kurarzt erhalten Sie ein Kur-Scheckheft. Darüber werden auch die vom Kurarzt verordneten Therapien abgerechnet. Sie tragen ggf. die gesetzliche Zuzahlung.
Zusätzlich übernehmen wir einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe. Dieser beträgt 16 € pro Kalendertag. Für chronisch kranke Kleinkinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr können wir sogar 25 € pro Kalendertag übernehmen.
Eine Kompaktkur ist in manchen Kurorten möglich und stellt eine besondere Form der ambulanten Kur dar und wird meist zu festen Terminen angeboten. In der Kompaktkur erhalten Sie ähnliche Anwendungen wie bei einer klassischen ambulanten Kur, allerdings in intensiverer Form. Die Behandlung erfolgt meist in Gruppen (max. 15 Personen), welche die gleiche oder ähnliche Erkrankung haben wie Sie, so dass ein Erfahrungsaustausch unter den Gruppenteilnehmern gegeben ist.
Die Durchführung einer ambulanten Kur im Ausland ist in folgenden Ländern möglich: Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Slowakei, Slowenien Tschechien und Ungarn. Die Erstattung der Anwendungen erfolgt bis zur Höhe der Kosten, die auch im Inland entstanden wären. Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung und die Verwaltungskosten nach Kassensatzung werden vom Erstattungsbetrag einbehalten.
Bei Kuranträgen empfiehlt sich eine persönliche Beratung. Unser Rehateam informiert Sie gerne über die genaue Vorgehensweise bei der Beantragung von Kuren und unterstützt Sie dabei. Melden Sie sich telefonisch unter der 0991 25569-422 oder per E-Mail an reha@bkk-faber-castell.de. Gerne erhalten Sie über unseren Rückrufservice eine Antwort auf Ihre Frage oder Sie kontaktieren uns über das Kontaktformular.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie für die Dauer der ambulanten Vorsorgeleistung Urlaub nehmen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des Kurortes und auch bei der Bearbeitung des notwendigen Antrags.