Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein verordnungsfähiges Arzneimittel handelt. Apothekenpflichtige Arzneimittel, die Sie auch ohne Rezept in Ihrer Apotheke kaufen können (nicht-verschreibungspflichtig), dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet werden. Ausnahmen gibt es z. B. für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Die Zuzahlung zu Arznei- und Verbandmitteln beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Liegt der Abgabepreis des Medikaments unter 5 Euro, zahlen Sie lediglich diesen Betrag. Verschreibt Ihnen Ihr Arzt ein Medikament, dessen Kosten über dem sogenannten Festbetrag liegt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Der Festbetrag ist der Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Medikamentengruppen höchstens erstatten dürfen. In jedem Fall sollten Sie hier Ihren Arzt oder Apotheker nach Alternativen fragen, da es wirkstoffidentische Alternativen ohne Mehrkosten gibt.