Für wen ist eine Freiwillige Versicherung die ideale Absicherungsform?
Übersteigen Ihre Einnahmen aus z. B. Kapital-, Miet- oder Pachteinkünften, Unterhaltszahlungen (für Ehepartner/-in bei Scheidung) einen monatlichen Betrag in Höhe von 1.178,33 € (2024) nicht, so wird der monatliche Beitrag aus diesem Betrag (=Mindeststufe) errechnet.
Der Beginn der freiwilligen Versicherung schließt immer nahtlos an die letzte Versicherung an, somit entstehen für Sie keine Versicherungslücken.
Hier finden Sie unseren Antrag zur Freiwilligen Versicherung (pdf, 161kb). Das Download-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen. Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.