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Freiwillige Versicherung für Erwerbslose

Wissenswertes

Für wen ist eine Freiwillige Versicherung die ideale Absicherungsform?

  • Für ursprüngliche Bezieher von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, deren Anspruch beendet wurde.
  • Personen, die keinen Anspruch auf Familienversicherung haben.
  • Hausfrauen nach Rechtskraft der Scheidung.

Ihre BKK Faber-Castell & Partner hat hierfür eine Lösung und lässt Sie nicht im Regen stehen!

Übersteigen Ihre Einnahmen aus z. B. Kapital-, Miet- oder Pachteinkünften, Unterhaltszahlungen (für Ehepartner/-in bei Scheidung) einen monatlichen Betrag in Höhe von 1.248,33 € (2025) nicht, so wird der monatliche Beitrag aus diesem Betrag (=Mindeststufe) errechnet.

Der Beginn der freiwilligen Versicherung schließt immer nahtlos an die letzte Versicherung an, somit entstehen für Sie keine Versicherungslücken.

Hier finden Sie unseren Antrag zur Freiwilligen Versicherung (pdf). Das Download-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen. Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.