Für wen ist eine Freiwillige Versicherung die ideale Absicherungsform?
Übersteigen Ihre Einnahmen aus z. B. Kapital-, Miet- oder Pachteinkünften, Unterhaltszahlungen (für Ehepartner/-in bei Scheidung) einen monatlichen Betrag in Höhe von 1.248,33 € (2025) nicht, so wird der monatliche Beitrag aus diesem Betrag (=Mindeststufe) errechnet.
Der Beginn der freiwilligen Versicherung schließt immer nahtlos an die letzte Versicherung an, somit entstehen für Sie keine Versicherungslücken.
Hier finden Sie unseren Antrag zur Freiwilligen Versicherung (pdf). Das Download-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen. Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.